gefragt von schofski am 30.11.1999
Vermieterin lässt mich nich ausziehen
Hi,in meinem Mietvertrag steht eine Zeit in der ich nicht ausziehen darf (mein Mietvertrag wurde 2006 geschlossen), ist sowas rechtens???
Und da ist noch etwas, ich habe meiner Vermieterin Nachmieter amgeboten, aber sie will keinen akzeptieren.
Dann habe ich noch versucht fristgerecht zu kündigen, aber die Kündigung hat sie einfach abgelehnt.
So und jetzt zu meinen Fragen: 1. ist das mit der Mindestmietdauer zulässig?
2. Wenn nich, kann ich dann fristlos kündigen?
Wäre gut wenn Ihr mir weiter helfen könntet.
mfg schofski
Antworten
antwort von Ghostraider am
schofski,mit dem was da steht kann man leider wenig anfangen.
Wenn schon Fragen gestellt werden sollten die Hintergründe schon etwas besser beschrieben werden.
Es sieht mir zwar nach einen Zeitmietvertrag aus, aber ob dieser gültig ist kann nicht gesagt werden da nicht bekannt ist auf welche Zeit er abgeschlossen ist, ob eine Begründung bei Ende der Zeit vorliegt oder ob der Vertrag danach in einen unbefristeten übergeht und alles.
Schreib uns doch mal was bei der Befristung im Mietvertrag steht.
Im Grunde kann man immer kündigen wenn es der Mietvertrag und das Gesetz es erlaubt.
Die Nachmieterstellung muss auch im Mietvertrag oder durch einen Aufhebungsvertrag geregelt sein.
Man kann nicht einfach dem Vermieter einen Nachmieter vor die Brust setzen und darauf bestehen das er diesen akzeptiert.
Auch dafür gibt es gewisse Spielregeln die beachtet werden müssen.
Also bitte mehr Info. dann gibt es auch mehr Wissen.
Gruß
ghost
antwort von schofski am
Hi,der Mietvertrag wurde am 31.08.06 geschlossen und ich darf bis zum 30.09.09 nicht ausziehen, danach geht er in einen unbefristeten Mietvertrag über. In der Zeit bis 09 wird keine Kündigung akzeptiert. Ich habe von dem Anwalt meines (hoffentlich) neuen Vermieters gehört, das solche Mietverträge seit geraumer Zeit nicht mehr zulässig sind, aber er hat nur eine Ferndiagnose gestellt, ohne den Vertrag zu sehen.
Achso was ich auch noch vergessen hab, das ist ein Zimmer in einer Wohnung und die Zimmer werden von Ihr einzeln vermietet, falls ds von Belangen ist.
antwort von Susanne am
Du musst vom Anwalt prüfen lassen, ob es sich um einen befristeten Vertrag handelt oder eine gegenseitiger Kündigungsausschluss. Da nützt weder die Ferndiagnose aus dem Internet noch von Bekannten.
Übrigens: ausziehen darfst Du auf jeden Fall, das kann Dir keiner verbieten!
antwort von Ghostraider am
Ausziehen darfst Du immer, nur die Miete die müsstest Du evtl. weiter zahlen. Aber der Anwalt hat wohl auch nicht so ganz Recht, da Zeitmietvertrag oder Kündigungsverzicht in einem Mietvertrag bis zu einer Länge von 4 Jahren erlaubt ist kommst Du mit deinen 3 Jahren zurecht.
Auch da es ein Zimmer ist und vielleicht sogar noch möbliert oder nicht möbliert vermietet wurde wirft erneut Fragen auf, die sich mal ein Anwalt ansehen und sein Wissen darüber äußern sollte.
Gruß
ghost
antwort von schofski am
ok,dann werd ich doch mal einen Anwalt einschalten müssen.
