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CloudConnected hat diese Frage gestellt
Hallo alle miteinander.

Folgendes Problem.
Wir wollen am 18.12 in eine neue Mietwohnung einziehen- diese steht nun schon seit Juni leer. Geheizt werden musste in dieser Zeit ja dennoch.
Der Vermieter meinte, wir würden ab 1.12 die Heizkosten tragen müssen (also rückwirkend), eine Zwischenablesung ist nicht vorgesehen. Wollen wir eine müssen wir die Zahlen. Richtig so?
Er meinte die Kosten für die Monate vorher würden uns nicht angelastet werden (darf ja auch nicht) aber mein Vater vertraut ihm nicht und hätte schon gerne die Zwischenablesung.

Ist es nun sinnvoll diese zu machen? Damit man tatsächlich eine exakte Abrechung bekommt und nicht dann das böse Erwachen hat wenn die Rechnung kommt und unter Umständen doch diese 5 Monate mit einberechnet sind, die die Wohnung leer stand?!...

Ich bin mir da nicht ganz sicher bzw momentan ziemlich verunsichert.

Und wenn wir die Zwischenablesung noch vor Einzug machen- wer muss sie nun bezahlen? Wir oder der Vermieter?

Viele Grüße
Cloud

4 Kommentare zu „Zwischenablesung des Heizverbrauchs bei Einzug”

Balkonexperte Experte! 04.12.2010 12:30

Wie werden der Verbrauch an Wärme denn ermittelt? Wenn an den Heizkörpern die alten, bekannten Röhrchen kleben, dann hat eine Zwischenablesung wenig Sinn. Sollten aber Messuhren den Verbrauch ermitteln, dann schreibt man diese Werte auf und vergleicht dann mit der Abrechnung.

Aber egal welches System, die Kosten einer Zwischenablesung gehen nach einem Urteil des BGH zulasten des Vermieters: http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/betriebskosten/071114-VIII-ZR-19-07-zwischenablesung.html

Aber in Ihrem Fall wird man wohl die Methode der Gradzahltage anwenden, wenn der reguläre Termin zur Ablesung gerade verstrichen ist, oder in Kürze erfolgt.

http://www.vermieter-forum.com/jgs_portal.php?id=123

CloudConnected 04.12.2010 12:42

Erst einmal Danke für die schnelle Antwort.

"Wie werden der Verbrauch an Wärme denn ermittelt? "
Das weiß ich so genau nicht. Ich weiß dass es wohl eine Firma macht.

Soweit ich das gesehen habe, hängen an den Heizungen digitale Messgeräte, keine Röhrchen.

Die Methode der Gradzahltage ist dann in Ordnung- wenn wir wirklich nur ab 1.12 zahlen müssten. Nicht aber wenn diese Methode auch für die 5 Monate vorher angewandt werden- in der die Wohnung leer stand.

Ist es sinnvoll am Montag die Firma anzurufen, die diese Ablesungen vornimmt um mich dort auch einmal zu erkundigen wer denn zahlen muss?

Der Vermieter war gestern fest auf seinem Standpunkt "dass muss dann der Mieter bezahlen, sollten so 60-70 Euro sein. Aber es wäre günstiger das nicht zu machen."

Wie kann ich dagegen vorgehen sollten wir im nächsten Jahr doch eine zu Hohe Abrechnung bekommen? Kann man auf dieser erkennen welche Monate in die Berechung eingegangen sind?

Berthelstal Experte! 04.12.2010 16:17

Noch was zum Thema Zwischenablesung und Verunsicherung :

Die Kosten der Zwischenablesung bei Heizkosten sind nach dem Verursachungsprinzip entweder vom Vermieter oder vom ausscheidenden Mieter zu tragen, nicht aber vom einziehenden Mieter. LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 14. November 2002, Az: 62 S 230/02. Quelle: Grundeigentum 2003, 121-122. Anderer Ansicht war da noch das AG Hamburg, 8. Februar 1995, 45 C 1787/94, WuM 1996, 562.

Mietrecht 04 - 2004 Mietrechtslexikon

Tja, so ist das mit Gerichtsurteilen.

Balkonexperte Experte! 04.12.2010 16:57

Da aber der BGH letztendlich Recht gesprochen hat, ist einzig entscheidend dieses Urteil, wie bereits von mir weiter oben angeführt:

BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 19/07 -

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