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Opfer_Halle hat diese Frage gestellt

Hallo,

auf folgende Fragestellung benötige ich einen anerkannten Lösungsweg.

In eine Wohgemeinschaft mit gleichberechtigten Hauptmietern zieht eine Person ein, die von vornherein auch zum Hauptmieter wird und auch als solche vom außenstehenden Vermieter (=Besitzer) anerkannt wird.
Trotzdem wird einige Monate später zwischen alten Hauptmietern und der seit Kurzem eingezogenen Person ein Untermietvertrag unterzeichnet.
(Aus welchen Gründen auch immer...)
In diesem Vertrag werden die alten Hauptmieter als Vermieter (also "Untervermieter" ;) und die seit Kurzem eingezogene Person als Untermieter deklariert.

Welcher Vertrag ist nun bindend ?
Welche rechtlichen Folgen wird es bei Nichteinhaltung des Untermietvertrages geben ?
Immerhin besagt der Hauptmietvertrag (Vertrag zwischen Vermieter(=Besitzer) und Bewohnern, die demzufolge alle Hauptmieter sind) dass die zuletzt eingezogene Person eben doch Hauptmieter ist und kein Untermieter.


MfG
det Halle Mäd
Stichwörter: untermieter + vertrag + wg + mietrecht

0 Kommentare zu „2 Mietverträge - Welcher zählt ?”

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