Wohnen und leben
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Gundi hat diese Frage gestellt
Die Mieterin hat Ordentlich gekündigt zum 31.3,hat einen Termin zur Wohnungsübergabe gemacht und hat sich dann geweigert die Wohnung zu übergeben, mit der Begründung sie könne nicht ausziehen und wir sollten doch eine Räumungsklage einreichen! Hat sie das Recht wohnen zu bleiben? Und was können wir tun, da heute Nachmittag die neue Mieterin vor der Tür steht!
Stichwörter: bei + kuendigung + vermieterrecht

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