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ente21 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

ich habe folgende Frage und hoffe, dassSie mir bei der Beantwortung der Frage helfen können:

Mir ist bekannt, dass ich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Monats den Mietvertrag kündigen kann. Da ich wusste, dass die Kündigung frühestens erst am 01.03.2011 beim Vermieter eingeht(er wohnt in einer anderen Stadt), dachte ich dass der Monat März ja bereits begonnen hat und ich habe daher in der Kündigung geschrieben, dass ich zum 30.06. 2011 kündige.
Heute lese ich, dass der jetzige Monat sogar noch mitzählt, wenn die Kündigung in den ersten 3 Werktagen des Monats eingeht.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Ist meine Kündigung somit unwirksam und ich muss eine neue verfassen(da die ersten 3 Werktage dieses Monats ja dann bereits um wären, würde der 30.06.2011 gelten)? Oder gilt somit der 31.05. als Auszugsdatum? Muss der Vermieter darauf reagieren?
Ich habe erst nächste Woche einen Termin beim Anwalt, um dies prüfen zu lassen und würde mich freuen, wenn ich bereits jetzt erste Rückmeldungen bekommen könnte.

Vielen Dank

5 Kommentare zu „Kündigung-unwirksam?”

Berthelstal Experte! 03.03.2011 12:40

Den Anwalt können Sie einsparen.
Maßgeblich ist das Datum, zu welcher Zeit eine Beendigung des Vertrages erfolgen soll.
Dies haben Sie eindeutig dem Vermieter mitgeteilt. Für einen Irrtum Ihrerseits ist muß der Vertmieter nicht haften. Eine Kündigung können Sie auch nicht zurücknehmen, es sei denn mit Zustimmung des an deren Vertragspartners.
Übrigens: Kündigen können Sie zu jeder Zeit, auch bereits Jahre im voraus. Sie sind lediglich an die Mindestfrist gebunden.

ente21 03.03.2011 13:20

Vielen Dank für Ihre Auskunft! Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen!
Noch eine letzte Frage: Da es einige Differenzen zwischen meinem Vermieter und mir gab, könnte ich mir vorstellen, dass er mich bereits zum 31.05. raushaben möchte. Falls ich noch heute eine Kündigung von ihm erhalten sollte(in den ersten 3 Werktagen des Monats), würde die Beendigung des Vertrages ja auf den 31.05. hinauslaufen,oder? Reicht es, wenn die Kündigung dazu in meinem Briefkasten liegt oder muss ich den Erhalt gegenzeichnen?(z.B. beim Einschreiben)
Danke

Berthelstal Experte! 03.03.2011 15:12

Wenn Sie noch nicht 3 Jahre dort wohnen gilt auch für den Vermieter die 3-Monatsfrist; bei über 5 Jahren sind es 6 Monate und über 8 Jahre sogar 9 Monate.
Das heutige Datum würde reichen für eine Frist zum 31.05.
Eine Kündigung wird nicht Quittiert oder gegengezeichnet, da es eine einseitige Absichtserklärung ist.

Bladder Experte! 04.03.2011 05:58

Nur der Vollständigkeit halber:

Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen, eine besondere Form, auch der Zustellung, ist nicht vorgeschrieben.

Im Gegensatz zum Mieter benötigt der Vermieter aber immer eine Begründung zur Kündigung. Siehe dazu § 573 BGB.

ente21 04.03.2011 08:36

Vielen Dank für die Informationen!

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