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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

also bei mir ist die Lage etwas komplizierter. Ich wohne in einem 13 Stöckigen Hochhaus mitten in der Stadt. Untergeschoß 1 bis einschließlich 3 Stock sind gewerbliche Räume bzw. Hausmeisterwohnung. 13. Stock ist ein Restaurant. Vom 4 bis einschließlich 12. Stockwerk liegen die Wohnungen gemischt mit Hotelzimmern.
Dort bin ich im September 2004 eingezogen. Die Wohnung hat 40 Quadratmeter (wovon 8 qm ein Wintergarten ist) und zum einen keinen eigenen Wasserzähler und zum anderen keine Heizung. Beheizt wird per Fußbodenheizung, die ich aber nicht steuern kann und die nicht wirklich warm macht. (weniger als 20 Grad im Winter).
Kaltmiete bezahle ich 210 Euro, Nebenkosten wurden im Mietvertrag mit 80 euro angesetzt. Ich wohne zum ersten mal in einer eigenen Wohnung und mein Vater meinte, diese 80 euro sind angemessen.
Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung von Sep. 04 bis Dez. 04 erhalten und zwar für die Stockwerke 4 bis 12, also sind dort die Hotelzimmer höchstwahrscheinlich auch mit drin, also über vier monate und soll dafür bereits fast 180 Euro nachzahlen.
Die höchsten Posten Warmwasser und Heizung. Und das seh ich irgendwie nicht ein, da ich erstens keinen einfluß auf die Heizung habe, die eh nicht richtig warm macht und die Warmwasserversorgung auch ein Witz ist, da ich wenn ich dusche alle 2 Minuten etwa 10 Sekunden unter arschkaltem Wasser stehe.
Was kann ich jetzt tun, ist das alles so ok? Oder wurde ich da ziemlich übel veräppelt in Bezug auf Nebenkosten? Und wie ist das mit den Hotelzimmern, zählen die als Gewerbe oder nicht? Diese Zimmer sind genauso wie die Wohnung (Ein Zimmer, ein Bad und Wintergarten).


Danke im Voraus für die Antworten.
Stichwörter: wohnungen + gemischt + hotelzimmer

1 Kommentar zu „Wohnungen und Hotelzimmer gemischt”

Susanne Experte!

Erst mal prüfen, was mietvertraglich vereinbart wurde. Dass die Heizung nicht geregelt werden kann, scheint offenbar vertragsgemäss zu sein, m.E. allerdings kein Zustand.
Ist das denn ehemaliger Plattenbau oder was?
Grundsätzlich müssen die gewerblichen Einheiten vor der Abrechnung herausgerechnet werden!
Weniger als 18 Grad nachts und 20 Grad tagsüber an Raumtemperatur berechtigen zur Mietminderung.
Ich würde das Ganze einem Rechtsanwalt für Mietrecht übergeben!

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