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Susanne
Hallo Sandra,
es besteht nur die Möglichkeit, die Kündigungsfrist zu verkürzen, wenn Deine Oma kurzfristig ins Pflegeheim umzieht. Ein Umzug in lediglich eine andere Wohnung ist keine Begründung.
sandra88
Hallo Susanne,
Also in ein Pfegeheim geht meine oma nicht lediglich in eine andere wohnung wo sie dann auch mal alleine aus dem Haus kann ohne Hilfestellung bekommen zu müssen.