Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Art des Wohnraums:<br />
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Nicht für jede Wohnung wird Wohngeld gewährt, sondern es werden bestimmte Voraussetzungen gestellt:<br />
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der Raum/die Wohnung, für den Wohngeld beantragt wurde, muß auch tatsächlich zum Wohnen geeignet sein; <br />
der Raum/die Wohnung muß vom Antragsteller auch wirklich bewohnt werden und <br />
der Verfügungsberechtige (also der Vermieter) muß sie auch zum Wohnen freigegeben haben ("Verwendungszweck" ;) . <br />
In der Praxis werden der ganz groß überwiegende Teil des Wohnraumes, für den Wohngeld beantragt wird, diesen Kriterien ohne Probleme gerecht.<br />
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Nur in wenigen Ausnahmen greifen diese Bestimmungen, z.B. bei Asyl- und Übergangsheimen oder bei Kellerwohnungen.<br />
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Der Verwendungszweck ist ein ganz wichtiger Punkt. Bei gewerblich genutzten Wohnungen und/oder Wohnungen wird generell kein Wohngeld bezahlt. Ist die Nutzung einer Wohnung gemischt (also wird die Wohnung teils zum Wohnen, teils für einen Gewerbezweck genutzt), wird die Wohngeldberechnung nur für den Wohnteil erfolgen. <br />
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Wohngeld Berechtigungsvoraussetzung:<br />
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Es gibt zwei Personengruppen, die wohngeldberechtigt sind. Dementsprechend gibt es auch zwei Arten des Wohngeldes: den Mietzuschuss und den Lastenzuschuss.<br />
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Mietzuschuss erhalten alle, die<br />
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Mieter einer Wohnung sind; <br />
in einem dem Mietverhältnis ähnlichen Rechtsverhältnis stehen und <br />
(in bestimmten Ausnahmefällen) Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind, in dem sie selbst eine Wohnung für eigene Wohnzwecke benutzen; <br />
Heimbewohner. <br />
Den Lastzuschuss erhalten<br />
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die Eigentümer eines Eigenheimes (max. 2 Wohnungen); <br />
die Eigentümer einer Eigentumswohnung; <br />
die Eigentümer einer Kleinsiedlung oder einer sogenannten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle; <br />
die Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes. <br />
Die Antragsberechtigung für beide Wohngeldarten ist nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft, Ausländer können also das Wohngeld auch beantragen.<br />
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Zu den beiden Wohngeldarten erfahren Sie mehr, wenn Sie das Sie interessierende Thema in der linken Navigationsspalte anklicken.<br />
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Stichwörter: wohngeldantrag

0 Kommentare zu „Wohngeldantrag”

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