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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Meine Mitbewohnerin hat uns kurzfristig Bescheid gesagt, dass sie auszieht (3 Wochen vor Auszugstermin). Wir wohnen zu dritt in der Wohnung und haben keinen Mietvertrag. Wir haben zwar nach neuen Mitbewohnern gesucht und leider keinen gefunden, aber wir sehen es auch nicht ein, Miete und Nebenkosten zu zahlen zu zweit zu zahlen. Wie seht ihr den Fall? Kann die Vermieterin die komplette Miete von uns einfordern? Muss die Ausziehende sich auch den weiteren Nebenkosten beteiligen? Wie sollte man hier in Bezug auf die Vermieterin (sie weiß noch nix davon) weiter vorgehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Viele Grüße
Stichwörter: ziehtaus + wgmitbewohner

3 Kommentare zu „WG-Mitbewohner ziehtaus”

Susanne Experte!

Ohne schriftlichen Mietvertrag ist das sicher schlecht. Grundsätzlich hat Deine Mitbewohnerin 3 Monate Kündigungsfrist, auch mit mündlichem Vertrag.

Wie sieht das mit der Miete aus? Wird die gebündelt gezahlt oder zahlt jeder für sich? Separat: Dann könnte man davon ausgehen, dass jeder einzelne einen mündl. Mietvertrag hat und die VM müss für die Zeit der Kündigungsfrist die Miete weiterhin von der Ex-Mitbewohnerin fordern.

Martino678

Nein, leider wird die Miete gebündelt überwiesen. Heißt das, dass das die Vermieterin im ersten Schritt die Miete von uns fordern kann, und wir sie im zweiten Schritt von unserer Ex-Mitbewohnerin zurückfordern müssen? Wie schaut das mit den Nebenkosten aus? Muss sie diese für die den nächsten Monat mitüberweisen.

Vielen Dank und Grüße

Susanne Experte!

Genauso ist es!

Alle Hauptmieter des mündl. Mietvertrags haften gesamtschuldnerisch für die Miete/NK, was zwischen des Hauptmieter verhandelt wird nennt man Innenverhältnis.
Grundsätzlich sind Miete und NK bis zum Ende des Mietvertrages zu zahlen. Auch bei einem mündl. Mietvertrag und innerhalb einer WG gelten die 3 Monate Kündigungsfrist.

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