Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
DerT hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage, die ich auch durch langes Suchen nicht beantworten konnte. Gestern flatterte mir ein Schreiben meines Vermieters ins Haus, mit der Nachricht, dass sich einige Mieter über die hohen Bäume im Garten beschwert hätten. Diese sollen nun gestutzt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2380 € und sollen auf alle Mieter (12 Parteien) umgelegt werden. Den "Garten" hinterm Haus habe ich, trotz Nutzungsrechts, noch nie betreten, weil die Mieter im Erdgeschoß dort auch ihre Terasse haben und die Nutzung für mich somit nicht in Frage kommt. Ich weiß, dass das keine Rolle spielt, aber trotzdem denke ich, dass es ungerecht ist. Ich wohne im 2. Obergeschoß, daher stören mich die Bäume nicht. Ich empfinde sie eher als angenehmen Sichtschutz gegenüber anderen Nachbarn. So habe ich wenigstens einen Blick ins Grüne und muss nicht auf das hässliche Nachbarhaus schauen. Kann nun der Vermieter einfach bestimmen, dass die Bäume gestutzt werden oder muss eine Abstimmung der Mieter erfolgen? Wie kann ich mich gegen die Zahlung wehren? Schließlich profitieren ja nur 4 Parteien von der Stutzung und ich sehe nicht ein, ein paar hundert Euro für etwas zu zahlen, dass mich weder stört, noch mir nutzt. Vielen Dank für Ihre Antworten!
Stichwörter: garten + nebenkosten + nutzung + baeume + stutzen

6 Kommentare zu „Wer bestimmt, ob Bäume gestutzt werden müssen?”

Susanne Experte! 16.01.2009 13:30

Um eine rechtssichere Antwort zu erhalten solltest Du die Frage bei frag-einen-anwalt.de einstellen, für eine einfache Frage wie diese reicht auch der Mindesteinsatz.

Fraglich ist: was steht zum Thema Gartenpflege in Deinem Mietvertrag bzw. ist vereinbart, dass diese Kosten auf Dich abgewälzt werden können?
M.E. kann der VM die Kosten des Stutzens nämlich nicht auf die Mieter umlegen, weil es keine regelmässig wiederkehrende Arbeit ist, also nicht jährlich anfällt- allerdings bin ich mir hier nicht sicher!

Bestimmen kann der VM das schon, weil die Mieter offenbar nur ein Nutzungsrecht haben, anders wäre es, wäre der Garten mitvermietet.
Wie gesagt, besser mal einen Fachmann fragen, umso sicherer kann man dem VM gegenübertreten- das sollte einem 20.- Wert sein!

DerT 16.01.2009 13:41

Im Mietvertrag ist die Gartennutzung zugesichert worden. Daher hat er ja das Recht, Pflegearbeiten auf die Mieter umzulegen. Ich wollte nur wissen, ob ich irgendetwas gegen diese Entscheidung machen kann...

DerT 16.01.2009 13:43

Ich habe gerade auch angefragt, wann der letzte Baumschnitt erfolgte. Bin gespannt auf die Antwort. Ab wann handelt es sich nicht mehr um eine regelm?ig wiederkehrende Arbeit?

Susanne Experte! 16.01.2009 13:52

Zur ersten Antwort:

Da gibt es aber einen Unterschied!!! Aus dem Recht der Nutzung durch den Mieter ergibt sich noch längst nicht die Pflicht, die Kosten zu tragen.
Die trägt der Mieter nur, wenn sie explizit für die Nebenkosten vereinbart sind. Entweder wird im Mietvertrag jede Position der Nebenkosten einzeln aufgeführt oder der Mietvertrag lehnt sich an die Betriebskostenverordnung. Tut er das, musst Du zahlen, bei einzelner Auflistung der Betriebskosten müssen die Gartenpflegekosten auch stehen, sonst musst Du nichts zahlen. Wie gesagt, aus dem Nutzungsrecht ergibt sich nicht automatisch eine Pflegepflicht, natürlich könnte der VM auch vereinbaren, dass alle Nutzer den Garten auch Pflegen müssen.
Zur 2. Antwort: Ich weiss es nicht! -Sorry

DerT 16.01.2009 14:02

Da muss ich nochmal nachschauen, aber ich meine, dass die Nebenkosten sich aus der BKV ergeben. Trotzdem Danke f?einen schnellen Post.

DerT 16.01.2009 14:15

Da muss ich nochmal nachschauen, aber ich meine, dass die Nebenkosten sich aus der BKV ergeben. Trotzdem Danke f?einen schnellen Post.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.