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mib88 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!!
Ich habe folgendes Problem. Ich wohne noch zur Miete. Seit 2 Jahren ist die badewanne mit whirlpoolfunktion defekt. Baden geht noch nur die funktionen gehen nicht mehr. Schaden wurde direkt gemeldet. Es wurde auch direkt danach geschaut aber es wurde nichts repariert. Der Vermieter sagte er konnte nichts machen und meldete sich nicht mehr. Vor einem Monat wurde die Wohnung gekündigt.Nun ist vor 5 Tagen die Spülmaschine defekt und es läuft wasser raus. Diese wurde immer vertragsgemäß bedient und gepflegt. Der Schaden wurde gemeldet. Nun heißt es ist unsere Sache wie sie repariert wird. Und der whirlpool wäre auch unsere Sache. Jetzt kommt die Krönung es tropft von der Schlafzimmerdecke. Es wurde eine Folie auf den Balkon gelegt und mehr kann man nicht machen. Es hängt nun ein Müllsack an der decke wo es reintropft. Nun hat der Kühlschrank einen leichten riss an der inneren Wand das waeren wir gewesen. Laut versicherung ist das nomaler Verschleiß. Dieser ist nun 10 Jahre alt. Also wir zahlen 480€ kaltmiete immer pünktlich. Ich sehe es ja ein wenn der schaden nicht höher ist wie 75€ zu zahlen. Aber in meinen augen müssen Techniker kommen oder neue Geräte her. Ich will nur eine faire lösung. Ich habe einen Einheitsmietvertrag mit einem Übergabeprotokoll und eine Zusatzvereinbarung wo folgender Satz steht" Die vorgenannten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters und sind vom Mieter pfleglich zu behandeln. Evtl. auftretende Schäden oder Beschädigungen sind vom Mieter zu raparieren oder die Kosten zu tragen bzw. Wird für Ersatzbeschaffung Sorge zu tragen." Ist das rechtens? Danke für die Antworten schonmal vorab.

1 Kommentar zu „Reparatutproblem”

Bladder Experte! 27.01.2012 19:59

Diese Klausel: " Die vorgenannten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters und sind vom Mieter pfleglich zu behandeln. Evtl. auftretende Schäden oder Beschädigungen sind vom Mieter zu raparieren oder die Kosten zu tragen bzw. Wird für Ersatzbeschaffung Sorge zu tragen." ... ist Nonsens - unwirksam.

Alle Schäden die sie geschildert haben, gehören kostenmäßig dem Vermieter.

Die 75.-€ die sie ansprechen, gehören wohl zu einer Kleinreparaturklausel. Auch hier sollte man prüfen, ob sie überhaupt wirksam ist. Wortlaut wird gebraucht.

Von wem wurde die Wohnung gekündigt? Wenn vom Vermieter, dann den Kündigungsgrund nennen.

Aber bei der Häufung von Schäden sollte man besser zumindest einen Mieterverein einschalten.

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