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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,

ich habe vor gut einer woche einen vertrag über eine 26 m² grosse wohnung unterschrieben, bei der ich diesen mittwoch festgestellt habe, dass sie wohl nur 23 m² gross ist.

die wohnung war ursprünglich mit 30 m² ausgeschrieben und letztlich ist es natürlich meine dummheit bzw. mein fehler, dass ich dann bei vertragsabschluss die scheinbar reellen 26 m² akzeptiert habe.

da ich nun aber - wie schon erwähnt - am mittwoch selber mal aus misstrauen und planungsgründen selber hand angelegt habe und feststellen musste, dass sie nun nochmal 3 m² für mich "geschrumpft" ist, habe ich so langsam die schnauze voll und will von dem vertrag zurücktreten, da die wohnung mir nun entschieden zu teuer ist! auf eine minderung der miete habe ich keine lust mich einzulassen!

meine fragen also:[/b:744ca]

kann ich auf eine fristlose kündigung bestehen, wenn sich wirklich herausstellen sollte, dass ich da um 3 m² "betrogen" wurde?!? (egal ob vorsätzlich oder unbewusst!)

oder bleibt mir nichts anderes übrig, als die wohnung zum 31. mai wieder zu kündigen, auf eine mietminderung zu hoffen und/oder zuzusehen, dass ich bzw. die maklerin rechtzeitig einen neuen mieter finden und ich möglichst glimpflich & früh aus der sache wieder rauskomme?!?

und kann ich mir vorbehalten, die provision zu zahlen?!?

würde mich über fixe hilfe freuen, da ich hier auf heissen kohlen sitze und nicht so richtig weiss, wie ich die sache zu ende bringen soll.

danke & gruss,
merlin
Stichwörter: weniger + festgehalten + + vertraglich

2 Kommentare zu „weniger m² als vertraglich festgehalten! was kann ich tun?!?”

Gast Experte!

hallo,

wenn die wohnungsgröße nach unten um mehr als 10 % beträgt, haben sie das recht zur mietminderung, eine fristlose kündigung werden sie damit wohl nicht durchbekommen, da die 10 % "weniger qm als wie im mietvertrag" angegeben auch gerade so erreicht sind, ständen im mietvertrag die 30 qm, so wäre das was anderes..

mietminderung schon (wenn auch nur gering), fristlose kündigung wohl nicht.

gruß

mrln

und ein 2-wöchiges widerrufsrecht auf den vertrag oder sowas gibt es nicht, oder!? ist mir halt von laien zu ohren gekommen, dass das sein könnte.

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