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Mialott hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bewohne zur Zeit eine 50qm Wohnung in der im Winter mehrmals die Wasserleitungen der Küche und des Bades eingefrohren waren.
Nach telefonischer Aufforderung an den Vermieter, passierte erstmal garnichts.
Erst nach drei Wochen wurde ich angerufen und gefragt ob wieder alles in Ordnung ist.
Anfang März kündigte ich die Wohnung fristgerecht, mit der Bitte wegen bestehender Mängel die Kündigungsfrist zu verkürzen. Jetzt nach 4 Wochen bekam ich eine Bestätigung der Kündigung. Auf meine bitte wurde leider nich eingegangen.

Meine Frage: Kann ich wegen dieser Mängel wenigstens eine Mietminderung vornehmen?

2 Kommentare zu „Wegen Mängeln Kündigungsfrist verkürzen?”

Berthelstal Experte! 16.04.2010 08:57

Wie in Ihrer Küche eine Wasserleitung eingefrieren kann ist mir ohne nähere Erklärung rätselhaft.
Eine Kündigung kann man nicht nach Gutdünken verkürzen, sondern fristgerecht oder fristlos, zumal auch die Schuldfrage berücksichtigt werden muß.

edy Experte! 16.04.2010 10:08

Hallo Mialott,
Wie willst du nachweisen dass
das Problem noch besteht?
War es nach 3 Wochen o.k.?
m.E. musst du die Kündigungsfrist einhalten.
Mietminderung wäre evtl. auch im Nachhinein möglich.
Nur wenn du dich erst mal mit
dem VM anlegst, dann wird er
versuchen die Kaution so lange wie möglich zurückzu-
halten.
Ob dies alles ein paar € wert
ist ?

lg
edy

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