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Bikercelle hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum,
Wie wollen in eine neue Wohnung ziehen und haben erfahren, das die Wohnung einen Wasserschaden vorher hat und dieser fachmännisch behoben werden soll, bis zu unserm Einzug. Nun ist die frage, ob es im Mietvertrag stehen muss bzw. Wir irgend ein recht haben, das wir das schriftlich bekommen oder so?
Wir haben nämlich die Befürchtung und die Angst, dass das wieder kommt und uns das dann angehangen wird.
Was können wir dagegen tun. Über Tipps und Ratschläge von Euch würde ich mich freuen.
Vielen dank!

1 Kommentar zu „Wasserschaden vor mietbeginn”

forsetis Experte! 08.04.2012 13:44

Ohne zu wissen, wodurch der Wasserschaden verursacht wurde, dürfen Sie aus der Ferne keine Antwort dazu erwarten.

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