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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich habe mal eine frage zu den nebenkosten.
wir haben unsere alte wohnung letztes jahr, also im feb.06, verlassen.
jetzt haben wir die nebenkostenabrechnung bekommen.
wir sollen 140 euro nachzahlen.
grund: wir haben im januar und februar 18 kubikmeter wasser bei der toilettenwasseruhr verbraucht.
der mieter nach uns, der im april 06 eingezogen ist, 22 kubikmeter aufs jahr gerechnet.
unser alter vermieter meinte, es wäre etwas an der spülung oder wasseruhr kaputt gewesen. so genau wüsste er das auch nicht mehr. aber er hätte das repariert, nur zahlen müssen wir. so nach dem motto, es ist unser problem, wenn wir die ganze zeit nix gemerkt haben, das was kaputt ist.

jetzt habe ich von einem bekannten gehört, dass wenn etwas kaputt ist, was diesen immensen wasserverbrauch verursacht und man es nicht merkt, dass dann die eigentümergemeinschaft den schaden aus dem haushaltsgeld zahlt.

wie soll ich mich jetzt verhalten?
ist das gehörte richtig?
soll ich einfach zahlen?

lg utofti
Stichwörter: wasseruhr + wasserkostenkaputte

13 Kommentare zu „Wasserkosten-kaputte Wasseruhr?”

Der_Mario Experte!

unser alter vermieter meinte, es wäre etwas an der spülung oder wasseruhr kaputt gewesen. so genau wüsste er das auch nicht mehr.[/quote:4d355]
Es ist der "Job" des Eigentümers, das zu wissen. Es ist ein großer Unterschied, ob die Spülung oder die Wasseruhr kaputt ist. Da solltest Du nachhaken, schließlich muss er da Belege haben.

Wenn die Wasseruhr kaputt war, sie also mehr gezählt hat, als verbraucht wurde, wärt Ihr berechtigt, eine Korrektur der NKA zu verlangen.

Meine Empfehlung: Widerspruch gegen die Abrechnung und Einsicht in die Belege über die Reparatur verlangen.

utofti aktiver Benutzer

also, ich hab heute abend mit dem alten vermieter nochmal gesprochen. er hat sich verrechnet. aber nicht zu unseren gunsten. jetzt kommen noch die abwasserkosten auf uns zu. ingesamt handelt es sich um einen betrag von 300 euro, den wir nachzahlen sollen.
erstmal hab ich gar nix mehr gesagt. ich bin echt platt. ich hab ihn dann noch gefragt, was denn eigentlich kaputt war.
die wasseruhr war es nicht. das teil, an dem man spült beim wasserkasten, das war hin. das hat er ausgewechselt, und der verbrauch vom neuen mieter ist normal. das hat er uns auch gezeigt.

was sollen wir jetzt tun?

Der_Mario Experte!

Wenn er sich verrechnet hat oder eine Rechnung einfach übersehen hat, ist das sein [/i:16ec8]Pech.

Das Amtsgericht Jülich (Urteil vom 13.08.1990, Az. 4 C 329/90-) hat entschieden, dass damit eine Verwirkung entritt. Ihr zahlt den zuerst geforderten Betrag von 140 € und fertig.

Wäre die Rechnung erst nach seiner Abrechnung bei ihm eingegangen, wäre es etwas anderes, da das dann nicht sein Verschulden gewesen wäre.

utofti aktiver Benutzer

cool. danke für das urteil.

muss ich denn auch für die erhöhten wasserkosten zahlen? dass die spülung kaputt war, haben wir ja gar nicht gemerkt. dass hat ja der vermieter erst gemerkt, als wir schon draußen waren. da hat er es auch erst repariert.

Immobilienwirt Experte!

Hmmm... ja nicht ganz so schnell. Mario das Urteil dürfte nur Wirkung zeigen, wenn die Abrechnungsfrist des Vermieters abgelaufen ist, also die 12 Monate um sind. Innerhalb der 12 Monate sind Korrekturen der Vermeiters möglich.

Wichtiger ist hier, dass du als Mieter bei nicht sachgemäßer Abrechnung in Folge z.b: durch defekte Zähler den Betrag um ca. 10% kürzen darfst.

Immobilienwirt Experte!

Hallo, schau dir doch mal die Daten der Urteile an, von 1990. Wir hatten 2001 eine Mietrechtsreform, wo die Frist auf 12 Monate nach dem Abrechnungsjahr für den Vermieter feststeht. ;O)

Früher galt dies nur für Sozialwohnungen mit der MIetrechtsreform für alle.

Der_Mario Experte!

schau dir doch mal die Daten der Urteile an, von 1990. Wir hatten 2001 eine Mietrechtsreform, wo die Frist auf 12 Monate nach dem Abrechnungsjahr für den Vermieter feststeht. ;O)[/quote:b3e77]
Richtig, allerdings verweisen zahlreiche aktuelle Ratgeber-Seiten im Internet auf dieses bzw vergleichbare "alte" Urteile aus Zeiten vor der Mietrechtsreform.

Rano Experte!


Wenn die Wasseruhr kaputt war, sie also mehr gezählt hat, als verbraucht wurde, ...[/quote:46f46]

Technisch nahezu unmöglich!

Der_Mario Experte!

@Rano: Natürlich, technische Geräte sind nie defekt. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Rano Experte!

@Rano: Natürlich, technische Geräte sind nie defekt. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->[/quote:18c0e]

.. und sollten sie dann doch defekt sein (was durchaus vorkommen kann! <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ), zählen sie womöglich zuWENIG, aber so gut wie NIE zuVIEL.

Gruß
Ralph

utofti aktiver Benutzer

o.k. wenn das technisch unmöglich ist, dann haben mein mann und ich in zwei monaten 41.000 liter wasser verbraucht. schmutzwasser natürlich auch 41.000 liter.
normalerweise lag unser verbrauch im jahr bei 110000 litern.
wir haben übrigens keine badewanne und keinen schwimmingpool.

Immobilienwirt Experte!

Ach Mario, eurem kleinem Streit über zuviel oder zu wenig mag ich mich erst garnicht anschließen, aber Immobilienrecht kennen und verstehen heißt nicht gleich auch wirklich mit umgehen zu können. Wie viele schreiben oder reden heute noch von Mietzins, den es seit 2001 (Novelierung des Mierechts) nicht mehr gibt, man spricht heute nur noch von Miete oder wieviel reden von Kältebrücken, was bautechnisch eigentlich Wärmebrücken sind usw.... Ja auf ein Urteil Bezug zu nehmend ist einfach, dabei jedoch zu beachten wie sich die Hintergründe im Einzelnen zugetragen haben bzw. welche rechtlichen Umstände sich zwischenzeitlich geändert haben, dass macht das Fachwissen aus.

Wie oft berichten auch die Medien nur von dem Grundsatz von Urteilen ohne die Hintergründe zu beleucht. =&gt; die Schlagzeihle amchts was sich verkaufen lässt.

Und glaub mir mit 10 Jahren Berufserfahrung, weis ich von was ich rede.

Tschuldigung, aber auch Anwalt oder Mieterverein heißt nicht gleich immer Recht zu haben, obwohl einige dieser &quot;Fraktion&quot; das für sich meinen. :O)

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