 hat diese Frage gestellt
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 Gast  
 
		Hallo,
Mietvertrag und Nachweis der Mietzahlung sollten 100 % für die "Damen" vom Amt reichen !
Gruß		
 Gast  
 
		dachte ich auch...
aber sie hat mir auf zwei din a4 seiten erklärt, dass es nicht reicht. leider hat sie mir nicht gesagt, was sie hören bzw. lesen möchte.		
 rhw  
 
		Hallo paula,
vielleicht hilft die umgekehrte Betrachtungsweise:
Zum Nachweis, dass man noch nicht aus dem Elternhaus 'richtig' weggezogen ist, gilt u.a. die Frage der Häufigkeit von Heimfahrten. Hier werden im Allgemeinen mindestens 6 Heimfahrten jährlich erwartet.
Wenn du also beispielsweise deine Eltern immer nur in den Semesterferien besuchst ...
MfG
rhw