Existenzrecht hat diese Frage am 30.09.2022 gestellt
Schönen guten Tag,
es geht um diesen Fall um eine Situation der Abnahme der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses. Zum Termin der Schlüsselübergabe weigert sich der Vermieter, die Wohnung abzunehmen. Zuerst müssten alle Dübellöcher in den Wänden gestopft werden. Aber: Die Wohnung wurde explizit unrenoviert vermietet, die Löcher wurden auch nicht von Mieter erstellt, sondern waren bereits zum Mietbeginn in der Wohnung.
Aus Angst kommt der Mieter der Aufforderung direkt nach und beseitigt die Löcher. Nun denkt er, der Vermieter hat von ihm unter Druck unrechtmäßige Leistungen erzwungen.
Gibt es hier eine Möglichkeit, noch gegen den Vermieter vorzugehen, z.B. Geld für die unrechtmäßig verlangten Arbeiten zu fordern?
Vielen Dank, schönen Tag und liebe Grüße