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Existenzrecht hat diese Frage gestellt
Schönen guten Tag,

es geht um diesen Fall um eine Situation der Abnahme der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses. Zum Termin der Schlüsselübergabe weigert sich der Vermieter, die Wohnung abzunehmen. Zuerst müssten alle Dübellöcher in den Wänden gestopft werden. Aber: Die Wohnung wurde explizit unrenoviert vermietet, die Löcher wurden auch nicht von Mieter erstellt, sondern waren bereits zum Mietbeginn in der Wohnung.
Aus Angst kommt der Mieter der Aufforderung direkt nach und beseitigt die Löcher. Nun denkt er, der Vermieter hat von ihm unter Druck unrechtmäßige Leistungen erzwungen.

Gibt es hier eine Möglichkeit, noch gegen den Vermieter vorzugehen, z.B. Geld für die unrechtmäßig verlangten Arbeiten zu fordern?

Vielen Dank, schönen Tag und liebe Grüße

2 Kommentare zu „Vermieter verlangt von Mieter unrechtmäßige Arbeiten vor Wohnungsabnahme”

Kasimo Profi 02.10.2022 07:58

Ja, es ist möglich, dass der Vermieter eine Entschädigung dafür leisten muss. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden. Für mangelhafte Arbeiten kann man nichts erwarten.

Unter Druck war man aber sicherlich nicht. Es wäre bestimmt Zeit gewesen, sich kurz rechtlich beraten zu lassen, zu was man verpflichtet ist und zu was nicht.

Beppi 04.07.2024 19:54

Die Forderung des Vermieters war nicht "unrechtmäßig" (d.h. danach zu fragen verstößt gegen kein geltendes Gesetz), aber wäre wohlrechtlich nicht durchsetzbar gewesen.
Durch das Ausführen hast Du (freiwillig und ohne Rechtspflicht) seine Bitte erfüllt. Für solche Nettigkeiten (egal, ob aus Unwissenheit oder Dummheit) kannst Du nachträglich nichts fordern - zumal Du ja vermutlich keine oder nur geringe Kosten und daher keinen Schaden dabei hattest.

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