hat diese Frage gestellt
Oliver Curd
HALLO;
eine Gebühr darf er dem Mieter nicht verlangen, jedoch vom Eigentümer der Wohnung (Vermietungsgebühr).Verlangt der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr für die Beendigung des MV's, ist das nach Auffassung der meisten Gerichte unzulässig (LG Augsburg ZMR 99, 257; AG Wiesbaden WM 96, 25). Dem Nachmieter muss er zustimmen, er darf den Nachmieter nur ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe in der Person oder den Wirtschaftlichen Verhältnissen des Nachfolgers vorliegen ( OLG Frankfurt WM 91, 475
MfG
O. C