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Geronimo21 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein eventuell ziemlich gravierendes Problem.

Ich bin im Februar aus meiner bisherigen Wohnung ausgezogen. Das Verhältnis zur Vermieterin war schon zuvor sehr angespannt und ich war heilfroh, endlich aus dieser Lage zu entkommen. Eine persönliche Übergabe war der Vermieterin angeblich nicht möglich, weshalb ich ihr die Schlüssel nach meinem Auszug zuschicken sollte.

Nun habe ich die Wohnung am 29. Februar fristgerecht geräumt und gereinigt und ihr dann die Schlüssel via Einwurfeinschreiben zugeschickt. Dachte, dass ich hiermit aus dem Schneider bin, bis ich gestern ein Einschreiben von ihr bekommen habe. Ich hätte ihr nur EINEN Schlüssel, sowie den Briefkastenschlüssel geschickt und daher würde sie nun einen weiteren Monat Miete verlangen.

Und das Dumme ist - sie hat Recht. Ich habe einen Schlüssel nie benutzt und ihn im Umzugsstress ganz übersehen, ihn erst gestern in einem Körbchen gefunden. So niederträchtig und geldgierig sie auch sein mag, fürchte ich, dass sie schlicht und einfach das Recht auf ihrer Seite hat.

Weiß da jemand was genaueres? Muss sie das Fehlen des Schlüssels denn nicht zumindest zunächst anmahnen?

Vielen Dank!

1 Kommentar zu „Fauxpas bei der Übergabe”

edy Experte! 16.03.2012 19:20

Hallo Geronimo21,
Was wäre denn, wenn der
Schlüssel verloren gegangen ist?
Dann müsste evtl.nur der
Schließzylinder ersetzt werden.

lg
edy

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