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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe lange Zeit mit meiner Mutter zusammen in einer Hochhauswohnung gelebt. Meine Mutter, die die Mieterin war, ist nun im Mai gestorben. Ich als Mitbewohner habe daraufhin die Wohnung gekündigt, weil ich zunächst vorhatte, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Das hat jedoch bis jetzt nicht geklappt, nicht zuletzt wegen Geldknappheit. Ich will also erstmal in der bisherigen Wohnung bleiben.

Die dreimonatige Kündigungsfrist ist Ende August abgelaufen. Ich habe jedoch kurz vorher den Vermieter telefonisch und schriftlich um eine Rücknahme der Kündigung gebeten. Prinzipiell wäre er dazu auch bereit, verlangt aber plötzlich einen Einkommensnachweis (oder ersatzweise einen Bürgen) für die Verlängerung des Mietvertrags. Da ich zur Zeit arbeitslos bin, kann ich keinen Einkommensnachweis beisteuern, und bürgen tut auch niemand für mich. Die Miete kann ich aus eigenen Mitteln bezahlen, leider stellt das den Vermieter nicht zufrieden.

Für den Monat September duldet der Vermieter noch mein Hiersein, als Schonfrist sozusagen, verlangt aber, daß ich jetzt zum Monatsende die Wohnung abgebe. Das würde für mich eine existenzielle Bedrohung sein, denn ich habe bis dato keine Ersatzwohnung, und ich würde meinen ganzen Besitz verlieren und quasi auf der Straße stehen.

Kann ich noch irgendwas tun, um den Rausschmiss zu verhindern, oder zumindest hinauszuzögern??

Grüße,
Christian
Stichwörter: vermieter + will + zurücknehmen + kündigung

5 Kommentare zu „Vermieter will Kündigung nicht zurücknehmen”

Susanne Experte!

Ja, ganz schnell zum Amtsgericht, Prozesskostenbeihilfe beantragen und einen Anwalt suchen!

Grundsätzlich kann man eine Kündigung nicht zurücknehmen, daher käme es zum Abschluss eines neuen Mietvertrages. Dafür will der Vm verständlicherweise einen Solvenznachweis.
Du bekommst doch sicher Arbeitslosengelt, bzw. das Arge kommt für die Miete auf- das müsste doch als Nachweis reichen?

kyrill

Ja, ganz schnell zum Amtsgericht, Prozesskostenbeihilfe beantragen und einen Anwalt suchen!

Grundsätzlich kann man eine Kündigung nicht zurücknehmen, daher käme es zum Abschluss eines neuen Mietvertrages. [/quote:029fb]

Ja, genau. Zu dumm, daß ich selbst gekündigt habe, sonst wäre das Mietverhältnis erstmal nahtlos an mich als Mitbewohner übergegangen. <!-- s :( --><!-- s :( -->

Dafür will der Vm verständlicherweise einen Solvenznachweis.[/quote:029fb]

Viel Verständnis kann ich in diesem Fall nicht für ihn aufbringen. Der VM kann das gerne mit Leuten durchziehen, die eine Wohnung bei ihm wollen - aber ich bin nunmal schon drin, mit all meinem Besitztum, und das schon seit über 21 Jahren. Mich nach all der Zeit quasi wegen einer bürokratischen Kleinigkeit einer existenzbedrohenden Lage auszusetzen, ist schon mehr als spitzfindig. Ich habe dem VM gesagt, daß ich nach ca. 3-4 Monaten eine Verdienstbescheinigung anbringen kann, was ihn aber nicht gerührt hat.

Du bekommst doch sicher Arbeitslosengelt, bzw. das Arge kommt für die Miete auf- das müsste doch als Nachweis reichen?[/quote:029fb]

Ich mache mich gerade selbständig und bin demzufolge nicht als arbeitssuchend gemeldet. Würde ich Hartz IV machen, bliebe im Endeffekt auch nur eine winzige Sozialwohnung für mich übrig... das will ich vermeiden.

Wenn der VM aber partout nicht einlenken will, muß ich wohl wie vorgeschlagen zum Anwalt. Der wird zwar auch nicht einen neuen Mietvertrag erwirken können, aber vielleicht kann er einige Monate Zeit für mich herausschinden. Wenn meine Finanzen bis dahin einigermaßen saniert sind, bin ich hoffentlich in der Lage, in eine andere Wohnung umzuziehen.

Grüße,
Christian

Susanne Experte!

Ich drück Dir die Daumen !!!

samoniaki69

Also ich kann ja gar kein Mitleid für dich aufbringen. Erstens - wie du schon erkannt hast, hast du ja gekündigt, jetzt soll der VM die Kündigung als belanglos ansehen.

Zweitens - dich würde ich als Mieter auch nicht gerne nehmen, weil als Selbständiger hast du gerade am Anfang Startschwierigkeiten und Geldnöte. Von daher hat der Vermieter Recht.

Gerade in solchen Fällen sollte das Gesetzt geändert werden, immer soll man den Mieter als Opfer sehen, obwohl er wegen Unüberlegung Mist gebaut hat und jetzt dafür einfach gerade zu stehen hat.

hh Profi

Der Hinweis, dass Du zu einem Anwalt gehen sollst, ist ja ganz schön und gut, aber was soll der eigentlich bewirken?

Die Rechtslage ist eindeutig. Du hast gekündigt und musst daher auch ausziehen. Wenn Du bleiben willst, musst Du die berechtigten Bedingungen des Vermieters akzeptieren.

Allerdings kann es dem Vermieter hier passieren, dass für den Fall, dass er nicht aufpasst, eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages nach § 545 BGB eintritt. Das wäre für Dich die beste Möglichkeit.

Hat der Vermieter der Fortsetzung des Mietverhältnisses nachweisbar widersprochen? In welcher Form hat er die Duldung ausgesprochen?

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