Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
meinproblem hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin am 31. März aus einer WG ausgezogen.
Der Vermieter hat mir etwa 2 Wochen vorher mündlich gekündigt (er hat keine schriftliche Bestätigung für die Kündigung von mir bekommen), die Kündigungsfrist im Untermietvertrag betrug 1 Monat.
Ich habe ihn dann gefragt ob ich nicht auch vorher ausziehen könnte (2 Wochen vor Ende der Frist) und er sagte es wäre ok da wir uns eh gegenseitig loswerden wollten. Dann bin ich wie gesagt am 31.04. umgezogen und war unglaublich froh entlich da weg zu sein.
Einen Tag vor meinem Umzug sagte er mir dann auf einmal ich müsse ihm die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen (175 Eur für 2 Wochen), darauf habe ich mich nicht eingelassen.

Er hat sich nun über 4,5 Monate nach meinem Auszug (zum ersten mal überhaupt) per E-Mail bei mir gemeldet und droht damit einen Anwalt/Inkassounternehmen einzuschalten wenn ich nicht bis 01.10.2011 zahle.

Ich habe nichts Schriftliches bei der Übergabe des Raumes und der Schlüssel bekommen. Es gibt nichts Schriftliches zur Kündigung, es gibt nur den Untermietvertrag.
Muss ich zahlen? Könnte er im Recht sein?

2 Kommentare zu „Vermieter will 4,5 Monate nach Auszug Geld”

Berthelstal Experte! 21.09.2011 22:57

wurde schon mal beantwortet

Bladder Experte! 22.09.2011 07:59

In Kurzform, ohne auf Details einzugehen:

Im Mietrecht kann man einen Mietvertrag, egal ob dieser mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde, n u r s c h r i f t l i c h kündigen. Der Vermieter hätte immer eine Begründung liefern müssen. Einzige Ausnahme bei möblierten Zimmern innerhalb der Mietwohnung des Hauptmieters.
Wenn man das mit in diesen Fall einbezieht, dann ist die Kündigung unwirksam gewesen. Der Mietvertrag würde immer noch bestehen.

Anderer seits, ist eine zu unrecht erfolgte Kündigung, der der Mieter nachgekommen ist, ein ganz heißes Eisen für den Vermieter. Der Mieter könnte alle Unkosten die ihm durch eine solche falsche Kündigung entstanden sind, über eine Schadensersatzklage vom Vermieter verlangen.

Aber wie schon gesagt, es handelt sich bei meinen Ausführungen lediglich um einen kurzen Überblick.
Ich würde mir nicht zutrauen hier eine Entscheidung zu treffen. Das wird wohl ein Richter besser können.

Eine Beratung durch einen Fachanwalt ist zu empfehlen. Natürlich ist alles eine Kostenfrage.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.