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leonie hat diese Frage gestellt
Haben jeden winter das problem das die heizung nichtrichtig funktioniert.(laut vermiete)
ich habe aber den verdacht das die vermieter die heizung runterschalten um heizkosten zu sparen.
laut vermieter ist die heizung von 5 uhr bis 22 uhr an.
nur sobald die die wenige sonne weg ist. wird es kalt.
und der einzigste heizkörper der funktioniert ist der im bad. ausgerechne der den ich nicht unbedingt brauche.laut vermieter wäre die heizung in ordnung.
was kann ich machen ich habe 3 kinder und die kinderzimmer sind immer kalt. brauche doch die heizung. vorallem abend. meine kinder gehen teilweise mit normalen sachen schlafen weil sie immer frieren.
was kann ich machen. ich zahle immerhin für meine 4 zimmer wohnung 400 euro kalt und 650 euro warm.
weiß einfach nicht mehr weiter.
Stichwörter: richtig + funkzioniert + heizkoerper + nicht

1 Kommentar zu „Heizung funktioniert nicht richtig”

AMAyer Experte! 27.10.2008 08:28

Sie sollten diesen gierigen Flegel von VM unverzüglich schriftlich dazu auffordern, die Heizanlage zu reparieren. Wenn in Ihrer teuren Whg nicht die erforderlichen Temperaturen erreicht werden, dann ist die Anlage defekt!!

Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

Andreas Mayer

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