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dbluemel84 hat diese Frage gestellt
Wir haben unsere Wohnung zum 31.07.2013 gekündigt und der Vermieter möchte die Wohnung selbstverständlich schnell weiter vermieten.

Ich habe das beauftragte Maklerbüro gebeten mir die Personalien der Interessenten mit zu teilen daraufhin stiftet er für mein Verständnis die von ihm beauftragte Hausverwaltung und das Maklerbüro zum “Hausfriedensbruch” an. Der Satz lautet “Ich ermächtige Sie ausdrücklich gem. $14.2 die Besichtigung auch ohne Anwesenheit der Fam. ******* durchzuführen. Ich werde meinen Anwalt mit der evtl. rechtlichen Betreuung beauftragen.”
Der $ 14.2 sagt nur das aus was ich selber schon weiß, da steht jedoch nichts von Zwangsmassnahmen etc. drin.




Ich weigere mich keineswegs vor einer Besichtigung der Wohnung durch Interessenten, im Gegenteil vielleicht könne man sich ja auch mit diesen Einigen was die Renovierung bzw. Entfernung der Abwohnspuren betrifft.





Den Schriftverkehr sehen Sie im weiteren Verlauf dieser E-Mail.









Subject: AW: Weitervermietung Ihrer Wohnung

Danke für die Info.

Ich ermächtige Sie ausdrücklich gem. $14.2 die Besichtigung auch ohne Anwesenheit der Fam. *Mieter* durchzuführen.

Ich werde meinen Anwalt mit der evtl. rechtlichen Betreuung beauftragen.



Mit freundlichem Gruß



*VERMIETER*


MAIL von der Hausverwaltung:
Betreff: Re: Weitervermietung Ihrer Wohnung



Sehr geehrter Herr *Vermieter*,



nachfolgend die Information Ihrer bisherigen Mieter zur Kenntnis. Wir haben die Information bereits an Frau *Maklerin* weitergeleitet.



Wir können Ihre Mieter gerne noch einmal anschreiben und auf § 14 Punkt 2 des Mietvertrages hinweisen:







Die Daten von potenziellen Nachmietern müssen der Fam. *Mieter* schon einmal gar nicht bekannt gegeben werden. Wir sind mir Frau *Maklerin* so verblieben, dass sie Fam. *Mieter* schriftlich drei Termine zur Besichtigung vorschlägt. Sollten die Termine nicht durch Fam. *Mieter* angenommen werden oder keine Rückmeldungen erfolgen, sollte ggf. über weitere Schritte wie Schadensersatz nachgedacht werden.



Mit freundlichen Grüßen





*Hausverwaltung*






E-Mail von uns an die Hausverwaltung:
Subject: Re: Weitervermietung Ihrer Wohnung



Sehr geehrte Frau *HV*,

Wie Ihnen ja bereits durch Frau *Maklerin* bekannt sein müsste, werden wir keine telefonischen Absprachen tätigen.

Sie können uns gern wie bereits per Info erfolgt, schriftlich und mit allen Daten der Personen, welche die Wgh besichtigen möchten informieren und wir teilen ihnen dann schriftlich mit ob der Termin für uns passend ist.

Mit freundl. Gruss

Fam. *Mieter*
--
Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.



Hausverwaltung schrieb:

----- Weitergeleitet von ******* am 16.05.2013 11:37 -----



HV








Hennigsdorf , den 16.05.2013
Diesen Brief schreibt Ihnen: Frau *HV*


Ihre WhgNr.: 5.8.1




Nachvermietung Ihrer Wohnung

Sehr geehrte Frau *Mieterin*,
sehr geehrter Herr *Mieter*,


der Eigentümer Ihrer Wohnung, Herr *Vermieter*, bat uns, Ihnen mitzuteilen, dass er bestrebt ist, möglichst zeitnah einen Nachmieter für die zurzeit von Ihnen genutzte Wohnung zu finden.

Dazu bittet er Sie, kurzfristig Kontakt mit ihm unter der Telefon-Nr.: ******-******* oder mit der Frau *Maklerin* vom Immobilienbüro unter der Telefon-Nr. ******-***** aufzunehmen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

Sollten dazu Fragen bestehen, können Sie uns gern anrufen.







Mit freundlichen Grüßen



( HV )

7 Kommentare zu „Vermieter droht mit Hausfriedensbruch”

forsetis Experte! 20.05.2013 16:01

Und jetzt, was wollen Sie hören?

Sie befinden sich im Unrecht, aber das wollen Sie nicht wahr haben, richtig?

1. Um nicht schadensersatzpflichtig wegen zu später Weitervermietung der Wohnung zu werden, sind Sie verpflichtet, die Besichtigung der Wohnung nach vorheriger Absprache zu gewährleisten. Es heißt Absprache, und das wird in heutiger Zeit per Telefon erledigt.

2. Die Namen potentieller Nachmieter haben Sie nicht zu interessieren, denn Sie werden nie ein Vertragsverhältnis mit diesen Personen haben. Sie haben die Wohnung so wie im Mietvertrag vereinbart zu hinterlassen uns sollten diesen Zustand in einem Protokoll festhalten. Ein Nachmieter ist hier außen vor.

3. Natürlich darf niemand ohne Ihre Erlaubnis Ihre Wohnung, egal zu welchem Zweck, betreten. Dagegen hätte man sich schon längst durch einen Austausch des Schließzylinders schützen sollen. Ob der Vermieter es fertig bringt die Hausverwaltung und den Makler zum Hausfriedensbruch anzustiften will ich in den Bereich der Legenden schieben.

4. Sie leben scheinbar mit Ihrem Vermieter auf Kriegsfuß. Trotzdem sollten Sie dieses Forum für diesen Privatkrieg nicht instrumentalisieren.

dbluemel84 20.05.2013 17:31

Dann verweise ich hierrauf: http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/mieter-will-vor-besichtigung-liste-der-interessenten-371349

Was ist das für ein Schwachsinn ich biete ihn Termine an und nehme nur mein Recht in Anspruch. Mehr nicht. Er geht auf meine Termine garnicht ein!

dbluemel84 20.05.2013 17:33

Per Telefon kann ich nun mal nichts nachweisen!!

dbluemel84 20.05.2013 17:48

Ausserdem wer will mich verpflichten ein Telefon zu haben, zudem bin ich mit diesen eh nie zu erreichen!

forsetis Experte! 20.05.2013 17:57

Wenn meine Meinung Schwachsinn ist, dann sollten Sie sich nicht mehr in diesem Forum aufhalten, denn Schwachsinn scheint Ihrem Verstand nicht gut zu tun.

dbluemel84 20.05.2013 18:41

Na dann sagen sie mir doch wo ich mich im Unrecht befinde? Ich biete Termine an! Ich pflege einen schriftlichen Kontakt da ich auch meist Nachts arbeite und Tagsüber schlafe. Was ist daran verwerflich? Wo trage ich die Schuld. Es ist nun mal mein recht die Personalien zu verlangen ( http://www.mieterbund.de/urteile_stichw_04080.html )! Ich habe kein Bedürfnis im Unrecht zu sein, ausserdem habe ich kein Interesse an einer unnützen Auseinandersetzung. Bitte helfen Sie mir und sagen sie mir welcher Verpflichtung ich denn nicht nach komme? Ich meine dies ernst und erwarte ihren fachlichen Rat. Ich wollte sie keineswegs als Schwachsinnig o.ä. betiteln. Vielleicht verstehe ich auch nur alles falsch.

Wumme 18.06.2013 08:11

Hallo dbluemel84,

ich gebe dir hier vollkommen Recht. Die Rechtslage sieht nunmal so aus, dass weder der Vermieter noch die Hausverwaltung deine Wohnung ohne dein Einverständniss betreten darf. Die vom Vermieter bzw. der hausverwaltung angesprochenen Schadensersatzansprüche sind vollkommen haltlos und da brauchst du dir auch NULL Gedanken zu machen. Solange du die Miete zahlst und der Mietvertrag nicht erloschen ist, bist du Besitzer der Wohnung (nicht Eigentümer, der ist der Vermieter!). Wer also Besitzer ist, bestimmt über seine Wohnung nach freiem Willen. Wenn du also dem Vermieter eins auswischen möchtest, kannst du sogar alle Termine absagen und ihm sagen, dass er mit den Besichtigungen doch bitte bis nach deinem Auszug warten soll byw. MUSS.

Was das Urteil angeht, welches du Yitiert hast, muss ich dich Leider enttäuschen. Das ist aus dem Kontext gerissen und kann so nicht ganz praktiziert bzw. verwendet werden. Dies ist nur der Fall. wenn die Interessenten vor deiner Wohnung stehen und du einen begründeten Verdacht hast, dass diese Interessenten Schäden in deiner Wohnung verursachen könnten. Zudem ist es der Hausverwaltung auch verboten dir die Daten der Interessenten zu geben (Datenschutz). Hier wirst du also darauf warten müssen, bis die Interessenten vor deiner Wohnung stehen. Ich verstehe nur nicht ganz den Sinn wieso du die Daten haben willst, aber das soll jedem selbst überlassen sein und auch in einem Forum ohne Wertung bleiben :)

http://www.mietrecht.org/

Hier gibts viele nützliche Infos was ein Vermieter darf und was er nicht darf, in deiner Situation also wäre es Sinnvoll auf alles gefasst zu sein :D Denk an ein Übergabeprotokoll!


Lieben Gruß

Wumme

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