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Oliver Curd
Hallo,
BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete.
Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des Mietverhältnisses ein, er kann nur mit den gesetzlichen Kündigungsgrund und Fristen kündigen.
Auch kann der jetzige Vermieter nicht kündigen, damit er sein haus besser verkaufen kann.
MfG
O.C