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Verjaehrung Mietansprueche
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Verjaehrung Mietansprueche
Gast
hat diese Frage gestellt
Hallo,
Mein Ex-Vermieter moechte noch offene Miet- und Telefonansprueche aus dem Jahr 2003 (September) geltend machen. Bestehen diese Forderungen noch, oder sind diese bereits verjaehrt?
Oliver
Stichwörter:
verjaehrung
+
mietansprueche
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1 Kommentar zu
„Verjaehrung Mietansprueche”
Susanne
Natürlich bestehen diese Ansprüche noch!
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