hat diese Frage gestellt
Susanne
Hallo Isabelle,
da hast Du noch einmal Glück gehabt! Ich würde Dir für die Zukunft raten, keinen Vertrag mehr mit Kündigungsausschluss abzuschliessen.
Fakt ist:
Der Kündigungsausschluss ist ungültig, da der BGH entschieden hat, dass ein Kündigungsausschluss über höchstens 4 Jahre abgeschlossen werden kann. Dein Vertrag ist also mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich kündbar. (bis 3. September zum 30.11.)
http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=13900[/url:03a06]
Möglicherweise steht Dir aber durch die momentane Situation eine ausserordentliche Kündigung zu, weil der VM Dir nicht die versprochene Wohnung stellen kann. Das solltest Du mal von einem Ra prüfen lassen: [url:03a06]https://www.123recht.net/erstberatung/loginerstberatung.asp?bereich=Miet%20und%20Pachtrecht&fach=Mietrecht[/url:03a06]
Isabelle, Hessen
Hallo Susanne!
Danke für deine Antwort, das bringt mich schon ein ganzes Stück weiter!
Der Weg zum RA wird mir wohl nicht erspart bleiben... Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat...
Gruß
Isabelle