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DjevojkaToni hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe da eine Frage, weil mir eine Sache komisch vor kommt.
Ich habe fristgerecht zum 01.05.2011 gekündigt und auch ursprünglich meiner Mieterin gesagt, dass wir die Übergabe so zw. den 20.-25.04. machen können. Allerdings haben sich paar Dinge geändert und kann die Übergabe definitiv den 29.04. bestätigen. Habe auch angeboten, Sie kann vorher auch reinkommen und sich anschauen, was noch zu verbessern ist bis zum 29.04. Allerdings sei ihr dieser Termin "zu spät" und reagiert da ziemlich pampig.
Ich hab versucht freundlich mit ihr zu reden und ich hab sie auch darauf hingewiesen, dass ich die Miete für April komplett bezahlt habe und mir bis Ende des Monats die Wohnung auch zusteht.

Dennoch reagiert sie nicht erfreut und pochte darauf, ich hätte ihr schon gesagt, es ging vorher, weil es müssten ja noch Reparaturen gemacht werden.

Es gibt Dinge, die ich verschuldet habe, aber die nicht gravierend sind u.a. Kratzer am Parket ( die man mit bienenwachs auch versiegeln kann), im Bad die Kloschüssel müsste fixiert werden (ich hatte vor ner Weile ne Verstopfung gehabt und der Sanitär hätte es nicht gescheit gemacht lt. ihrer Aussage. Die Schüssel hängt nur die Verklebung oder wie das heißt sieht unschön aus). Zusätzlich klagt sie, die Küche und Bad seien angeblich nicht in einem hyg. Zustand, was garnicht stimmt und spätestens bei der Übergabe wäre alles pikobello.

Meine Frage, kann Sie mich einfach eher "rauswerfen", obwohl ich fristgerecht gekündigt und die volle Miete für April bezahlt habe?

Zur Info, es ist sie ist eine private Vermieterin.

1 Kommentar zu „Übergabetermin - wer hat recht”

Bladder Experte! 12.04.2011 07:29

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter einen Übergabetermin zu nennen. Dieser muss innerhalb der Mietzeit liegen - auch der letzte Tag des Mietverhältnisses ist möglich.

Der Vermieter kann nicht erwarten, dass der Mieter nur deshalb den Übergabetermin vorzieht, damit noch Renovierungsarbeiten/Vorbereitungen vor dem nächsten Mietbeginn durchgeführt werden können.
Dies würde nur dann funktionieren, wenn der Mieter mit einer frühzeitigen Übergabe auch gleichzeitig aus dem Vertrag entlassen wird.

Niemand kann hier jemanden mit solchen dusseligen Argumenten vor Mietvertragsende "rauswerfen"! :)

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