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Dreggie hat diese Frage gestellt

Hallo, ich habe am 21.03. 2012 von meiner ehemaligen Vermieterin eine Betriebskostenabrechnung erhalten, wo ich ein Guthaben übrig habe. Die Vermieterin schrieb, das Guthaben werde "in den nächsten Tagen" überwiesen. So, das hieß für mich MAX. 2 Wochen auf das Geld warten. Jetzt habe ich mal vorsichtig nachgefragt, wie es denn aussieht mit der Überweisung. Da sagte sie mir, weil ein anderer Mieter in dem Haus, wo wir ehemals wohnten, wohl noch Fragen zu seiner NKA hat, muss sie eine Einspruchsfrist von 4 (!) Wochen abwarten und kann das Geld somit erst VORRAUSSICHTLICH Anfang Mai (!) überweisen. Also auch noch nicht sicher. Was habe ich denn jetzt damit zu tun, dass ein anderer Mieter Probleme mit seiner Abrechnung hat ? darf sie das einfach so machen und deswegen zurückhalten ? vielleicht kennt sich ja jemand aus damit. Danke schon mal für Antworten,
viele Grüße

2 Kommentare zu „Darf meine ehemalige Vermieterin das ? ”

mono Experte! 04.04.2012 20:40

2 kurze Fragen vorweg:

1. Handelt es sich hierbei um die Abrechnung (01.01. - 31.12) 2011 ?


2. Ist

mono Experte! 04.04.2012 20:41

2. Ist als Abrechnungjahr das Kalenderjahr vereinbart ?

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