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Dreosan hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir möchten zum 1.11.2009 in eine DHH ziehen. Nun sind wir zum Verwalter eingeladen um den Mietvertrag einmal durchzusprechen. Danach soll unterzeichnet werden. Wir haben uns mal einen Standartmietvertrag dieser Firma besorgt und hier stehen noch m.E. nicht mehr gültige Klauseln drin. Zum Beispiel das wir zum Auszug die Wohnung vollständig und neu Renovieren müssen.

Meine Frage: Wenn ich nun nicht alle ungültigen Klauseln kenne und nach der Besprechung den Vertrag unterschreibe, sind diese dann plötzlich alle rechtens, weil es sich somit um Sonderabsprachen oder Dergleichen handelt? Bin da wirklich etwas besorgt Dinge zu unterschreiben die uns hinterher teuer zu stehen kommen.

Hoffe auf schnelle Hilfe!
Wenn etwas unklar ist fragt bitte nach...

1 Kommentar zu „ungültige Klauseln im Mietvertrag nach mündlicher Absprache doch rechtens??”

smile30625 Experte! 12.10.2009 15:33

Hallo,

wenn die besagten Klauseln Teil des Formularmietvertrages sind, der Ihnen vom Verwalter zur Unterschrift vorgelegt wird, können Sie ruhig unterschreiben. Wenn die Verwaltung aus Inkompetenz ungültige Vertragsformulare verwendet, ist das deren Problem. Dass Ihnen die Nichtigkeit dieser Klauseln bekannt ist, bewirkt nicht, dass diese Regelungen wirksam werden.

Viele Grüße
smile

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