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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
habe bis April letzten Jahres in einer Wohnung für 3 Jahre zur Miete gewohnt.
Als wir eingezogen sind haben wir keine Übergabe durchgeführt. Beim ausziehen, haben wir dann festegestellt, dass eine Türzarge unten aufgequollen war. Da mir dies als wir dort gewohnt hatten nicht aufgefallen war und ich bis heute nichts mehr von der vermieterin gehört hatte. habe ich mich auch nicht weiter darum gekümmert. Heute nach als 13 Monaten hat sich nochmals gemeldet und möchte die Zarge getuascht bekommen.
Die Türzarge war nicht fachmännisch mit Silikon abgedichtet.

Wie muss ich mich verhalten?
Muß ich den Mangel bezahlen?

Danke für eure Mithilfe

Gruß Oliver
Stichwörter: türzarge + bezahlen

0 Kommentare zu „Türzarge bezahlen??”

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