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Kaution und Zinsabschlagsteuer
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Kaution und Zinsabschlagsteuer
Weil die Kaution bei Fälligkeit mit Zinsen an den Mieter zurückgezahlt wird, trägt der Mieter auch die Steuerlast, die gegebenenfalls auf die Zinsen angerechnet, vom Kreditinstitut einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde abgeführt werden. (LG Berlin, Az. 62 S 107/99, aus: MM 12/99, S. 36)
Weil die Kaution bei Fälligkeit mit Zinsen an den Mieter zurückgezahlt wird, trägt der Mieter auch die Steuerlast, die gegebenenfalls auf die Zinsen angerechnet, vom Kreditinstitut einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde abgeführt werden. (LG Berlin, Az. 62 S 107/99, aus: MM 12/99, S. 36)
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