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Heizpflicht des Mieters
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Heizpflicht des Mieters
Der Mieter ist nicht zum Heizen verpflichtet. Allerdings muss der Frostschäden an der Mietsache vermeiden. Anderenfalls macht er sich schadenersatzpflichtig. (BGH, aus: WM 1972, S. 25)
Der Mieter ist nicht zum Heizen verpflichtet. Allerdings muss der Frostschäden an der Mietsache vermeiden. Anderenfalls macht er sich schadenersatzpflichtig. (BGH, aus: WM 1972, S. 25)
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