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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Heizpflicht des Mieters

Der Mieter ist nicht zum Heizen verpflichtet. Allerdings muss der Frostschäden an der Mietsache vermeiden. Anderenfalls macht er sich schadenersatzpflichtig. (BGH, aus: WM 1972, S. 25)
Stichwörter: heizpflicht + mieters

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