Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, meine Tochter (31, bis 15.01.04 in USA) ist in einer üblen Situation. Im Dez. 03 wurde ein Mietvertrag mit Einzug zum 01.02.04 abgeschlossen. Jetzt teilte der Vermieter telefonisch über Handy nach USA mit, dass der Einzug nicht stattfinden kann, da seine Tochter, wie eigentlich geplant, nicht auszieht um bei Ihrem Freund zu wohnen. Das Paar hätte sich getrennt.
Meine Tochter könnte also nicht einziehen.

Wie sieht hier die Rechtssituation aus ? Es handelt sich doch um einen rechtsgültig geschlossenen Vertrag. Muß der Vermieter für den entstehenden Schaden aufkommen ? Differenzmiete einer anderen, gleichwertigen Wohnung, Hotelkosten, Möbeleinlagerung etc.
Kann der Vermieter bei bestehen auf Erfüllung des Vertrages seitens meiner Tochter sofort bei Einzug auf Eigenbedarf kündigen. D.h. dann müsste meine Tochter in 3 Mon. wieder ausziehen ?
Die alte Wohnung ist viel teuerer und evtl. schon ab 1.2.04 neu vermietet.
Dies kann aber erst nach dem 15.01. geklärt werden.
Danke für schnelle Antwort.
Stichwörter: mietvertrag + eigenbedarf + wg + einzug + geht

1 Kommentar zu „Mietvertrag, kein Einzug wg. Eigenbedarf. Geht das ?”

Gast Experte!

hallo,

ist natürlich ein etwas "komischer" Fall, da Kündigung vor Einzug !

Ich denke, das Ihre Tochter auf jedenfall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zusteht, kann Ihre Tochter die Wohnung nicht in dieser Frist nutzen, würde ich Schadensersatz verlangen, gleichzeitig wegen der Eigenbedarfskündigung würde ich auf eine gleichwertige Ersatzwohnung bestehen, am besten Vermieter anschreiben, darauf hinweisen u. Notfalls vielleicht den Mieterbund einschalten, ist billiger als ein Rechtsanwalt.

Gruß

http://www.mieterbund http://www.mieterbund.de <!-- w -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.