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Sindra hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Nebenkosten bzw. Heizkostenabrechnung, im Mai 2010 wurden bei uns Ablesegeräte an den Heizkörpern angebracht. Ab diesem Zeitpunkt habe ich nicht mehr geheizt. Der Sommer war 2010 früh und herrlich. Im Nov. 10 bin ich ausgezogen und habe zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr geheizt weil ich mir einen kleinen Gasofen gekauft habe. Seit Nov.10 steht die Wohnung leer. Meine Nachbarn haben in den Monaten Nov. u. Dez.10 weiter geheizt. Nun habe ich eine Heizkostenabrechnung mit einer Nachforderung erhalten. Soll-Vorauszahlung 770 Euro und Nachforderung 1006,95 Euro. Ich habe einen Widerspruch eingelegt mit dem Einwand das die Daten der Messgeräte nicht berücksichtigt wurden, die Abrechnung erfolgte mit dem Gesamtverbrauch umgelegt auf die m2. Statt 365 Tage wurden mir 334 berechnet, was vom Prinzip ja auch richtig ist. Ich habe allerdings in der Heizperiode Nov u. Dez. keine Energie verbraucht sondern nur meine Nachbarn. Da die Messergebnisse fehlerhaft waren, wurde nach dem alten Verfahren abgerechnet. ist das rechtens? Es wurden ja Kosten mitberechnet die ich nicht verursacht haben kann. Zwar wurden nicht die vollen 365 Tage berechnet aber es ist doch nicht fair für etwas zahlen zu müssen was man nicht verbraucht hat.,
Über eine Antwort wäre ich dankbar :-)

LG

1 Kommentar zu „Heizkosten”

Forseti Experte! 20.03.2012 14:39

Für die Berechnung der Heizkosten wird immer ein ganzes Jahr mit allen darin enthaltenen Kosten zugrunde gelegt. Von diesen Kosten haben Sie anteilmäßig für Ihre Mietzeit zu bezahlen. Und zwar 30% der Gesamtkosten nach Wohnfläche, 70% nach Ihrem Verbrauch.

Wenn in Ihrem Fall die Messergebnisse nicht zu verwenden waren, dann muss der Vermieter, bzw. der Dienstleister, nach Wohnfläche abrechnen. Das sieht die www.Heizkostenverordnung.de in § 9a sogar vor.

Bitte lesen Sie, was diese Verordnung für Sie aussagt.

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