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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
An alle, zur zusammenfassung, folgende Punkte gehören zur Nebenkostenabrechnung


Die Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird von der jeweiligen Kommune erhoben, manchmal findet man im Mietvertrag auch den Hinweis "öffentliche Lasten des Grundstücks".

Wasserkosten:
Auch die Wasserkosten sind Nebenkosten, hierzu gehört u.a. das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.
Auch die Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasser) oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.

Fahrstuhlanlagen
Befindet sich ein oder mehrere Fahrstühle im Haus so ist der Betriebsstrom, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie die regelmäßige Wartung und Prüfung auf die Nebenkosten umzulegen.

Straßenreinigung und Müllgebühren
Das sind Nebenkosten welche nach Kopfzahl oder Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden. Hierzu zählen die Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.

Hausreinigung
Hierzu gehören zB. die Kosten einer Putzfirma, welche sich um die allgemeine Haureinigung kümmert, Spartip: mit den Mietern sprechen und selbst im Wechsel reinigen.

Gartenpflege und Gärtnerkosten
Das sind Kosten für die Pflege der hauseigenen Grünanlage. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen und der Pflege von Spielplätzen.

Beleuchtung:
Allgemeine Stromkosten wie zB. Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.

Schornsteinfeger
Schornsteinfegerkosten und Immissionsmessung.

Versicherungen
Gebäudeversicherungen zB. Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen und Haftpflichtversicherungen, ev. einen vorhandenen Öltank und Aufzug.

Hausmeister
Auch der Hausmeister bekommt sein Geld, zB. für Gartenpflege, Schneebeseitigung, Treppenhausreinigung usw.
Gemeinschaftsantenne und Breitbandkabel
Bei der Antenne können Betriebskosten, Stromkosten und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabelanschluß ist noch zusätzlich ein monatlicher Betrag an die Post zu zahlen. Es sei denn, der Mieter hat einen direkten Vertrag mit der Telekom oder sonstige Kabelanbieter abgeschlossen.

Wascheinrichtungen
Kosten für Gemeinschaftswaschanlagen zB. Waschmaschine, hierzu gehören: der Strom, die Reinigung und Wartung der Geräte.

Sonstige Kosten
ZB: ein vorhandenes Schwimmbad, Sauna etc. Der Vermieter muss hier allerdings genau darlegen, für welche Kosten was berechnet wird.
Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter eines Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche. Wasserkosten sind verbrauchsabhängig und sind im idealfall verbrauchsabhängig über Wasseruhren abzurechen.
Stichwörter: bezahlt + mietrecht + nebenkosten + nich

0 Kommentare zu „Mietrecht: Nebenkosten, was muss bezahlt werden und was nich”

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