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Neues Recht für Nachmieter?
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Hallo,
ich habe ein Problem. Wer kann helfen?
Mein Mietvertrag hat 3mon. Kündigungsfrist. Ich möchte vorher ausziehen und einen Nachmieter stellen.
Reicht ein Nachmieter, oder muss ich 3 Nachmieter zur Auswahl meiner Vermieterin präsentieren. Wie ist das neue Recht?
Danke Sheppy <!-- s
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ich habe ein Problem. Wer kann helfen?
Mein Mietvertrag hat 3mon. Kündigungsfrist. Ich möchte vorher ausziehen und einen Nachmieter stellen.
Reicht ein Nachmieter, oder muss ich 3 Nachmieter zur Auswahl meiner Vermieterin präsentieren. Wie ist das neue Recht?
Danke Sheppy <!-- s


3 Kommentare zu „Neues Recht für Nachmieter?”
capo
Da gibt es keine Änderung. Dazu gibt es meines Wissens kein Gesetz.
3 Monate sind geblieben.
*Jana*
sheppy meinte, ob er 3 Nachmieter benennen muss oder ob 1 reicht
capo
Wenn' der richtige ist, reicht das. Das entscheidet der Vermieter. Wenn der stichhaltige Gründe für eine Ablehnung hat, dürfen es auch mal mehr sein.
In welchen Gesetz soll das denn stehen? Wer sagt, dass 3 reichen?
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