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Betriebs- und Nebenkosten m. Änderungen ab 01.01.04
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Betriebskostenänderung am 1.01.04
Die Betriebskosten-VO tritt an die Stelle der „Anlage zu § 27 II. Berechnungsverordnung“
Hier findet sich, wie bisher, eine Definition des Begriffs Betriebskosten:
„...Kosten, die dem Eigentümer.... durch das Eigentum .... Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“
Außerdem bleibt es bei der unveränderten Klarstellung, das Verwaltungs-, Instandhaltungs,- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten sind.
Der Katalog der uml
Die Betriebskosten-VO tritt an die Stelle der „Anlage zu § 27 II. Berechnungsverordnung“
Hier findet sich, wie bisher, eine Definition des Begriffs Betriebskosten:
„...Kosten, die dem Eigentümer.... durch das Eigentum .... Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“
Außerdem bleibt es bei der unveränderten Klarstellung, das Verwaltungs-, Instandhaltungs,- und Instandsetzungskosten keine Betriebskosten sind.
Der Katalog der uml
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