Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende. <br />
<br />
Die Höhe des Wohngeldes, das nur auf Antrag gewährt wird, hängt ab von der: <br />
<br />
• Anzahl der Familienmitglieder <br />
• Höhe des Familieneinkommens <br />
• Höhe der anerkennbaren Miete bzw. Belastung <br />
Folgende Formulare werden benötigt und sind bei der örtlichen Wohngeldstelle erhältlich: <br />
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• Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers <br />
Wohngeld: <br />
• Antrag auf Wohngeld <br />
• Bescheinigung des Vermieters (wichtig: Baujahr des Hauses) <br />
Lastenzuschuß: <br />
• Fremdmittelbescheinigung der Banken <br />
Weitere vorzulegende Unterlagen: <br />
<br />
• Bescheide des Arbeitsamtes <br />
• Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren <br />
• Rentenbescheide <br />
• BAB- oder Bafög-Bescheide <br />
• Schwerbehindertenausweise (ab 70%) <br />
• Bescheide über Pflegegeld <br />
• Nachweise über Unterhalt
Stichwörter: info + wohngeldantrag

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