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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen schon mal hier angeftagt. Zwei Fragen sind noch offen geblieben:

1. Ist es denn wirklich sicher, dass ich das Geld für die Anzeigen bekomme?

Mir fiel nämlich jetzt noch ein, dass der Vermieter bei der "Wohnungsabnahme"/-Besichtigung gesagt hatte: "...wenn Sie eigenmächtig inserieren..." OBWOHL er schriftlich der frühzeitigen Entlassung aus dem Vertrag bei Nachvermietung zugestimmt hatte.
Da sind doch Zeitungsanzeigen der gängige Weg, oder?

2. "Rücktritt von der Kündigung ist nicht möglich" (Capo)

Ist denn eine Kündigung so entgültig?

Immerhin hatte ich einige Tage, nachdem ich die Kündigung abgeschickt hatte, ein Schreiben verfasst, in dem ich um die Erlaubnis der Untervermietung fragte.
Ich muss mal nachsehen, ob das innerhalb von 14 Tagen geschah....
Stichwörter: nachmieter + unkosten + erstattung

0 Kommentare zu „Nachmieter: Erstattung der Unkosten”

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