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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

ich habe mir seit dieser Woche eine Wohnung angemietet,
welche folgende Mängel aufweist:

1. Nichtbehobener Wasserschaden in der Küche. Das bedeutet:
Die Wand ist trocken, aber man kann mit den Finger, Löcher reinbohren.
Die Wandfliesen sind total am Ende und Teilweise gesprungen.

2. Der Vormieter hatte Teppichböden in Schlaf und Wohnzimmer verlegt, welche nicht zur Wohnung gehörten. Ich wollte diese nicht übernehmen, da mir gesagt wurde dass sich unter den Teppich ein PVC Boden befindet. Der PVC ist jetzt aber leider total übersäht mit Farbklecksen,
Kleber u. ä. als abslut nicht wohn-tauglich.

3. Im Bad wurden die Bodenfliesen mit PVC überklebt. Dieser ist aber stellenweise kaputt, wegen aufgestellter Waschmaschine usw.

Da es sich etwa um Baujahr 1960 handelt, kann man natürlich nicht das Beste erwarten, ich frage mich nur was ich dulden muss, und was nicht?
Bei Vertragsabschluss wurde mir zugesichert das der Wasserschaden saniert wird, jetzt heisst es ich soll doch meine Küche einfach davor stellen, dann sieht mans ja nicht mehr!??

Ausserdem hatte der Vermieter 2 Wochen Zeit vor Vertragsbegin, die Mängel zu beseitigen.

Was solch ich jetzt tun, bzw. welche Schritte kann ich einleiten??

Danke für jede Antwort.

Grüsse Tom
Stichwörter: renovierungsarbeiten + bezug

0 Kommentare zu „Renovierungsarbeiten bei Bezug”

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