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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Im Januar hatte ich ein Telefonat mit meinem Schwager.
Ich war sehr leicht angetrunken.
Wegen Nichtigkeiten bekamen wir uns in die Wolle.
Ich sagte unbedacht aus Wut, wenn du so weitermachst komme ich zu euch hin und ballere euch alle ab.
Ich weiß das ich diese Ausdrucksweise hätte nicht gebrauchen dürfen.
aber im angetrunkenen Zustand sagt man so vieles daher.

Nach 2 Std, stürmte ein Polizeieinsatzkommando meine Wohnung.
Sie brachen meine Wohnungstüre auf und brachten mich in Handschellen zum Polizeipäsidium.
Das Verfahren wurde eingestellt und ich konnte am nächsten Tag wieder nach Hause.
Die Polizei hat sich bei mir enschuldigt!

Mein Schwager hatte eine Anzeige gemacht.
Angeblich hätte er sich bedroht gefühlt.

Am gleichen Tag noch habe ich meinen Vermieter erzählt, was ich erlebt und was vorgefallen war. Das war im Januar.

Heute bekam ich per Einschreiben eine Abmahnung meines Vermieters.
Darin stand folgendes:
Sehr geehrter .....
ich beziehe mich auf unser Telefongespräch am Anfang dieses Jahres.
Der Polizeieinsatz hat seither zu erheblicher Unzufriedenheit und Besorgnis bis in die Nachbarhäuser hinein geführt.
Ich sehe mich daher zu einer Abmahnung veranlaßt: Sollte sich ein Vorfall ähnlicher Art wiederholen, müssen Sie mit
der Kündigung des Mietverhältnisses rechnen.

Ich muss noch darauf hinweisen, das es eine vornehme Gegend ist!

Meine Frage:
Muss ich mir diese Abmahnung gefallen lassen.
Was kann ich tun, damit mein Vermieter die Abmahnung zurücknimmt.
Kann ich Widerspruch einlegen-aber wie und wo?
Mein Vermieter kann doch nicht drei Monate später eine Abmahnung schicken.
Ich wohne seit 18 Jahre dort und habe mir noch niemals was zu Schulden kommen lassen.
Miete und Nebenkosten habe ich die ganzen 18 Jahre immer pünktlich bezahlt.

Wer kann mir da weiter helfen!

mit freundlichen Grüssen,

theojonny
Stichwörter: gefallen + lassen + meines + vermieters + abmahnung

0 Kommentare zu „Muss ich mir die Abmahnung meines Vermieters gefallen lassen”

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