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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi! brauch dringend eure hilfe

hab ärger mit meinem ex-vermieter. hier mal das problem ausführlich geschildert:
ich hab die wohnung zum 31.10. gekündigt. daraufhin meinte mein vermieter, dass er die wohnung allerspätestens am 20.10. wieder haben will wegen evtl. renovierungsarbeiten.

daraufhin hab ich dann einen brief losgeschickt mit zwei möglichen übergabeterminen. 1. termin: 4.10. 2. termin 11.10.
der vermieter hatte von sich aus keinen termin vorgeschlagen! und das waren die einzigen termine, die ich eintrichten konnte weil ich beruflich extrem eingespannt war (hatte auch wochenenddienst!)

in dem brief habe ich erwähnt, dass ich seine antwort bis zum 1.10. brauche weil ich ja berechtigt bin die miete zu kürzen (und zwar in dem sinne, dass ich nur bis zum tag der schlüsselübergabe zahlen muss) und ich andernfalls selbst die schlüssel am 11.10. der zweiten mietpartei im haus übergeben werde.

da ich keine antwort bekommen habe, bin ich also am 11.10. zur alten wohnung gefahren. hab ne halbe stunde gewartet, aber er kam nicht. hat auch nicht angerufen. und die zweite mietpartei war nicht anwesend. also bin ich am nächsten tag zur post und hab die schlüssel dann per einschreiben verschickt.

vor ein paar tagen kam jetzt ein brief von meinem ex-vermieter, dass ich gefälligst den rest des mietbetrags zahlen soll, er nie einer vorzeitigen beendigung des mietverhältnisses zugestimmt hat und er nie einen termin mit mir vereinbart hat und er mich so auch nie versetzen konnte.... außerdem wäre ich ja freiwillig aus der wohnung raus, hab ihm wegen meiner hektik die wohnungsschlüssel per post zugestellt und er hätte mir nie die nutzung der mietsache verwehrt.....

als ich die schlüssel verschickt hab, hab ich noch die fehler der wohnung aufgewiesen, die er aber eh schon wusste (das war kein protokoll sondern nur eine bekanntgabe der fehler bevor es heißt er wusste von nix). ich hätte nämlich nasse wände, löcher von der vormieterin in den wänden und wasserflecken unter den fenstersimsen. außerdem hab ich ihm noch ne rechnung über die zustellung der schlüssel geschrieben, weil er ja die termine verbockt hat....

jedenfalls sitz ich jetzt ganz schön tief drin weil der vermieter anwalt ist (zwar kein guter, aber dennoch anwalt). und wie oben schon beschrieben: er hat drauf gedrängt dass ich die wohnung spätestens am 20.10. übergebe und jetzt hat er nie einer vorzeitigen mietbeendigung zugestimmt....

zusatz in seinem brief: sollten sie mängel an der mietsache zu vertreten haben, werde ich sie gegen sie geltend machen
(das is logisch, dass ich sachen zahl, die ich beschädigt hab, aber die fehler waren schon als ich eingezogen bin bzw sind im laufe der zeit entstanden. eben wegen baumangel). außerdem hat er die wohnung laut seinem schreiben noch immer nicht abgenommen obwohl er den schlüssel jetzt seit 3 wochen hat....

ich hab nie eine kaution bezahlt weil er "vergessen" hat mir seine ausweiskopie zu schicken. aber von der vormieterin weiß ich, dass er zwielichtige gutachter an der hand hat, die einfach ein gutachten ausstellen wonach nur der mieter an dem zustand der wohnung schuld sein soll und nie das mietobjekt selber. die vormieterin hatte ebenfalls nasse wände und extremen schimmelbefall. und so wie´s aussieht hat der vermieter nur die tapete runtergerissen und neu gestrichen (aber auch absolut laienhaft)

hoffe ihr könnt mir irgendwie ne auskunft geben was ich jetzt weiter tun soll. einfach den fehlenden halben monat an miete bezahlen und hoffen es kommt nix nach und gegen den vermieter vorgehen?

3 Kommentare zu „ärger mit ex-vermieter wegen wohnungsübergabe”

Ghostraider Experte!

Puuuhhhhhhh, mehr Fehler wie Sie gemacht haben können nicht gemacht werden.
Da er Anwalt ist und wahrscheinlich ein guter gerissener hat er Sie jetzt voll am Haken, da Sie nichts schriftliches in der Hand haben.
Ob es wegen der Schlüsselübergabe ist, ( die er immer noch nicht haben will) oder der vorzeitigen abgesprochenen Übergabe der Mietsache noch wegen der bei Auszug vorgebrachten Mängel.
Bei allen was Sie aufgeführt haben kann er ihnen Ohrfeigen geben und das wird er.
Allein die Mängel, die dreht er so das Sie an den Schaden beteiligt werden wegen Verzögerung. Die Schäden hätten sofort schriftlich gemeldet werden müssen sonst tragen Sie eine Mitschuld. Dabei kommt es jetzt nicht mehr darauf an ob da ein Loch in der Wand ist wo das Wasser in strömen rein läuft oder sonst was. Sie haben es zu spät gemeldet und dadurch wurde der Schaden noch größer, also Mitschuld.
Diesen Fehler machen viele Mieter das sie Schäden erst bei Auszug melden und meinen Sie wären dann aus der Sache raus. Ganz großer Fehler.

Um eine noch Schadensbegrenzung hinzubekommen würde ich sofort einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen da von hier aus nicht weiter geholfen werden kann.
Die Karre ist im Dreck und kann nur noch vom Fachmann gehalten werden, da es auch darauf ankommt wieweit die mündlichen Aussagen vom Gericht gewertet werden.
Und da kommt es darauf an wer das Gericht besser über die mündlichen Absprachen überzeugen kann.

Gruß
ghost

EASY91

danke für deine antwort ghost

hätte das ganze eh mal von nem anwalt checken lassen was der davon hält....
hab in allen briefen, die ich dem vermieter geschrieben habe drauf bestanden, dass ich eine SCHRIFTLICHE antwort bekomm. aber was macht der? ruft nur an, gibt irgendwas von sich und du musst zusehn dass du damit irgendwie klar kommst....
hätt´s früher merken müssen....

aber nochmal zu den fehlern der wohnung: das mit dem loch hat er ja gewusst als er damals die wohnung von der vormieterin nach deren auszug gestrichen hat. und das mit den wasserflecken hab ich ihm schon damals gesagt als die ersten aufgetreten sind. aber dass die eine außenwand komplett durchnässt ist, hab ich erst gesehn als die wohnung komplett leer war....

Ghostraider Experte!

Das mit dem ganzen mündlichen und schriftlichen Kram muss mit einem Anwalt durchgesprochen und bewertet werden.
Die nasse Außenwand sowie das Loch in der Wand hätte schriftlich mit Fristsetzung gemeldet werden müssen, da man jetzt sozusagen von "Gemietet wie gesehen" ausgehen kann.
Anderseits wird der gerissene Anwalt versuchen es so zu drehen das er sauber raus kommt da er bestimmt sagen wird das der Schaden schon mal behoben wurde und nun neu aufgetreten ist. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Und wenn er dies überzeugend oder per Gutachter vorbringt zieht der Mieter den kürzeren.

Also auf jeden Fall sofort zum Anwalt.
Aber nicht zu dem der asl Vermieter auch auftritt. <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: --> <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->

Viel Glück und alles Gute

Gruß
ghost

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