Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben vor ca. 3 Wochen unsere jährliche Betriebs- und Wärmekostenabrechnung erhalten. Wir sollen nun für die Wärmeversorgung eine Nachzahlung von ca. 600 € leisten und die Miete wird monatlich um 55 € erhöht. Die Abrechnung wurde uns ohnen jede Erklärung zugeschickt. Ich habe mehrmals versucht die vermietende Wohngesellschaft telefonisch zu erreichen. Nach ca. einer Woche hatte ich endlich jemanden an der Strippe. Mir wurde erklärt, dass sich die Wohngesellschaft jahrelang verrechnet habe und die Heizkosten auch auf Wohnungen umgelegt wurden, die keine Zentralheizung (wie wir sie haben) besitzen. Diese Wohnungen wurden jetzt (wie gesagt ohne schriftliche Ankündigung) aus der Umlage rausgenommen, so dass sich die qm-Zahl auf die die Wärmekosten angerechnet werden halbiert hat. Die Wärmeversorgung wird bei uns auf einen ganzen Wohnblock mit verschiedenen Hausnummern umgelegt. Dazu kommt natürlich noch, dass die Kosten der Wärmeversorgung für den gesamten Wohnblock von ca. 48.000 € (in 2005) auf 62. 000 € (in 2006) angestiegen sind.

Ich wollte jetzt nur mal generell fragen, ob es eigentlich rechtlich in ordnung ist, dass mehrere Wohnhäuser mit jeweils vier bis sechs Mietparteien gemeinsam abgerechnet werden? Oder ob nicht jedes Haus einen Zähler für den Gasverbrauch haben muss, so dass der Verbrauch nur auf die Mietparteien eines Wohnhauses angerechnet werden? Wir sind leider nicht Mitglied im Mieterschutzbund und kennen uns auch wenig in der Materie aus. Vielleicht kann mir jemand aus diesem Forum weiterhelfen?
Stichwörter: wärmekosten + Änderung + qmzahl + umlage

2 Kommentare zu „Umlage für Wärmekosten - Änderung der qm-Zahl”

BK-Mann Experte!

Hallo

zu diesem Thema äußere ich mich ausführlich morgen am Feiertag.

Gruß

BK-Mann

BK-Mann Experte!

Hallo

das ganze Problem bei der Sache ist das, das es womöglich nur eine zentrale Heizungsanlage für die ganzen Häuser gibt. (Kommt öfter vor).
Mich wundert dabei sehr, das diese Verteilung wie beschrieben jahrelang durchgegangen ist, ohne dass Mieter, die mit der HK-Abrechnung eigentlich nichts zu tun haben auf die Barrikaden gegangen sind. Diese mussten dann ja zu Unrecht HK_Kosten bezahlt haben, und wollen dies nicht bemerkt haben? Sehr wunderlich.

Aber es ist richtig, wenn dieser Fehler vorlag, dass nur die Bezahlen müssen die auch diese Kosten verursacht haben Eine Ankündigung ist nicht zwingend erforderlich, aber eine Erklärung wäre schon schön gewesen.

Zur Abrechnung selbst ist zu sagen, das ein Teil der Kosten auf die Gesamtwohnfläche /nutzfläche umgelegt wird, wobei natürlich die unterschiedlichen Objektgrößen berücksichtig werden müssen, wenn diese unterschiedlich groß sind. Sind die Objekte gleich groß, spielt dies keine Rolle, da hier die Kostenverteilung für alle gleich ist. Zu berücksichtigen ist allerdings, das nur die beheizbare Wohn /Nutzfläche in Ansatz gebracht werden kann, d.h die Wohnungen und deren Größe, die eine HK-Abrechnung bekommen. Dazu gibt es Umlageschlüssel, Ausnahmetabellen und Nutzergruppen, womit eigentlich gerechnet wird, wenn es richtig gemacht werden sollte.

Die Verbrauchsabhängigen Kosten werden allerdings wirklich nur nach Zählerstand berechnet, so wie es die Ablesefirma berechnet hat. Aber auch dabei ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Kosten höher sein können, als die Kosten, die man umlegen müsste nach Ablesung. Angesetzt werden dann die tatsächlichen Kosten (legal), wobei dann der Kubikmeterpreis höher sein kann, als der auf der Jahresabrechnung angegebene Wert des Versorgers.
Weiterhin ist zu bedenken, dass die Preise im Bereich ÖL, Gas und Fernwärme mächtig gestiegen sind. Bei fast jeder Abrechnung die ich dieses Jahr heraus geschickt habe, gab es mächtige Nachzahlungen bei Betriebs- und Heizkosten.

Weiterhin ist zu bedenken, dass es ja nicht nur die Heizkosten selbst sind, die die Nachforderung in die Höhe treibt. Der Betriebsstrom für die Heizungsanlage wird auf weniger Mieter verteilt, die Kosten der Ablesung und Berechnung auch, eventuell der Schornsteinfeger, die Brennerwartung etc. Diese Kosten tragen auch zu einem erheblichen Kostenanstieg für den einzelnen Mieter bei.

Ich persönlich kann jedem Mieter zur Zeit nur raten, eigenständig die Vorauszahlungen zu erhöhen, falls die Hausverwaltung keine Anpassung vornimmt. Die Preise steigen und steigen, und bevor man wieder extrem hohe Nachforderungen begleichen muss, lieber monatlich etwas mehr zahlen. Man möchte gerne Vermieter und Verwaltungen die Schuld für die kosten aufs Auge drücken, doch auch die können nichts dafür wenn RWE, EON etc die Preise ändern wie sie wollen.

Mein Tipp:[/b:9e296] Gesamtkosten der letzten BK-und HK Abrechnung / 12 Monate + 5-10Euro Sicherheit. Dies sollte man monatlich überweisen.Ist dies zu viel, freut man sich halt wenn man ein Guthaben nach der nächsten Abrechnung erstattet bekommt.

Gruß

BK-Mann

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.