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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Thema Sozialklausel und hoffe, ihr könnt mir da ein paar Infos geben.

Meine Eltern und ich (damals noch ledig) sind vor 6 Jahren zur Miete in ein Einfamilienhaus (2-geschossiger Altbau von 1928 mit ca. 160 m² Gesamtfläche, also incl. Flur, Bad, Küche, etc. ) gezogen. Der Mietvertrag war unbefristet und auf meine Eltern ausgestellt. Vor zwei Jahren verstarb meine Mutter und kurz darauf zog meine (jetzige) Frau in das Haus ein (Vermieter war darüber informiert). Der Mietvertrag wurde dann zum 01.01.2006 auf meine Frau und mich ungestellt, d.h. es wurde einfach ein zweiter Mietvertrag auf unsere Namen ausgestellt. Der alte Mietvertrag von meinen Eltern liegt noch immer "im Schrank".
Vor einem Jahr kam nun meine Tochter zur Welt. D.h. es wohnen jetzt mein Vater, meine Frau, meine Tocher und ich (sowie einige Katzen) hier. Mein Vater ist 64 und Rentner und wohnt bei uns kostenlos mit im Haus, bezahlt dafür aber einen Teil der Nebenkosten. Meine Frau ist arbeitslos bzw. im 2. Erziehungsjahr - jenachdem, wie man es lieber bezeichnen möchte. Ich bin Angestellter und arbeite 30 km entfernt.

Wir haben nun einige - aus unserer Sicht - Mängel an dem Haus gefunden, wie beispielsweise defekte Heizung, undichte Fenster/Türen, abfallende Fliesen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Diese Mängel haben wir unserem Vermieter vor einer guten Woche schriftlich mitgeteilt und darum gebeten, die einzelnen Punkte durchzusprechen. Da bis gestern Abend keinerlei Reaktion kam, habe ich den Brief heute erneut bei unserem Vermieter eingeworfen - diesmal mit Bitte, sich doch bis 3.11. bei uns zu melden.

Tatsächlich standen nun heute die beiden Söhne unseres Vermieters vor der Tür, um die Punkte mit uns durchzugehen. Dabei erklärten sie, dass unser Vermieter ziemlich sauer sei, weil wir erneut einen Brief geschrieben hätten, immerhin hatte man ja vor, sich bei uns zu melden. - Nungut, woher sollten wir das wissen, es gab ja keine Antwort?
Jedenfalls sind die beiden mit uns auch alle Punkte durchgegangen, dann meinte jedoch einer der beiden, dass er seine Wohnung in einen Nachbarort gekündigt hätte und durchaus Interesse hätte, in dieses Haus einzuziehen, wenn wir uns was anders suchen möchten. Das Wort "Eigenbedarf" wurde auch ganz klar von ihm geäußert.

Meine Frage ist nun, ob wir durch unsere Tochter durch die Sozialklausel geschützt sind? Einen Umzug könnten wir uns finanziell derzeit überhaupt nicht leisten. Wäre der Vermieter für den Fall einer Kündigung dazu verpflichtet eine passende Ersatzwohnung zu finden?

Die zweite Frage ist, inwieweit der Vermieter die Miete einfach erhöhen könnte. Wir zahlen momentan eine vergleichsweise geringe Kaltmiete, die direkt an den Vermieter geht. Da das Haus jedoch kaum gedämmt ist, sind insbesondere unsere Heizkosten extrem hoch. Die monatlichen Nebenkosten sind bei uns höher als die Kaltmiete. Außerdem werden die Nebenkosten praktisch komplett von uns direkt an die jeweiligen Anbieter (Strom, Wasser, Müll, etc.) bezahlt.

Ich sage schonmal Danke und ein schönes Wochenende,
Frank
Stichwörter: geschützt + sozialklausel

3 Kommentare zu „Durch Sozialklausel geschützt?”

Ghostraider Experte!

Um es kurz zu machen.
Die Miete kann der Vermieter nur bei Modernisierung erhöhen oder wenn er in den letzten Jahren keine durchgeführt hat.
Bei Reparaturen nicht.
Eigenbedarf bedarf einer genauen Begründung und hat auch eine lange Kündigungszeit.
Da Sie meiner Ansicht nach nur Untermieter sind und der alte Mietvertrag des Vaters noch Gültigkeit hat, würde ich auf Grund dieser Äußerung mal schnell einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen in allen Miet und Reparatur sowie Mieterhöhungsfragen befragen.
Wenn schon die Söhne kommen und sich beschweren das ein zweiter Brief kommt, naja das wirft bei mir Gedanken auf.
Was hätten die den gesagt wenn Sie im zweiten Brief eine Fristsetzung zur Behebung und spätere Mietminderung eingesetzt hätten. <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->
Hätten die sofort die Russenmafia geschickt. <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Zum Mietvertrag: Nach dem Tod der Mutter hätte der Vater beim Vermieter den Mietvertrag kündigen müssen und einen neuen nur auf sich ausstellen lassen müssen. Da der alte Mietvertrag aber noch läuft hat dieser im ganzen noch Gültigkeit und es durfte sozusagen kein weiterer über die ganze Wohnfläche so wie der den der Vater hat ausgestellt werden.
Darum bin ich der Meinung das Sie nur einen Untermietvertrag haben.
Gerade deswegen ist es besonders ratsam einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufzusuchen.
Gruß
ghost

Susanne Experte!

Zum Mietvertrag: Nach dem Tod der Mutter hätte der Vater beim Vermieter den Mietvertrag kündigen müssen und einen neuen nur auf sich ausstellen lassen müssen.[/quote:8df60]
Hä? Im Mietrecht steht, dass die Erben in den bestehenden Mietvertrag eintreten, weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer Frist. Demnach hätte hier keiner kündigen müssen, dem VM hätte lediglich ein zweiter Gesamtschuldner gefehlt.
Ich denke allerdings auch, dass der Mietvertrag mit dem Vater noch gültig ist. Der Vater darf seine Kinder ohne Zustimmung des VM bei sich aufnehmen. Der zweite Mietvertrag mag auch gültig sein, nur handelt es sich m.E. hier um eine Doppeltvermietung.
Falls der Vater hier nun schon 30 Jahre lebt könnte hier die Sozialklausel greifen!

Purzel

Guten Morgen und Danke für eure Antworten!

Gerade deswegen ist es besonders ratsam einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufzusuchen.[/quote:e6054]
Ist bereits geschehen... <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

So wie es aussieht, haben wohl tatsächlich beide Mietverträge Gültikeit. Auf Grund der Umstände und da sich bis auf den Namen nichts geändert hat (d.h. Vermieter, Mietsache, Kosten, etc.sind gleich) und mein Vater und ich nach-wie-vor das Haus gemeinsam bewohnen, kann wohl davon ausgegangen werden, dass der zweite Mietvertrag eine Ergänzung zum ersten Vertrag darstellt.
Anders gesagt: Der neue Mietvertrag führt meine Frau und mich ergänzend zum ersten als zusätzliche Mietschuldner ein. Damit ist mein Vater auch weiterhin noch Mieter auf Basis des ersten Mietvertrages.

Das ist wiederum deshalb für uns so wichtig, da sich damit die Kündigungsfrist des Vermieters von 3 auf 6 Monate verlängert.

Davon abgesehen scheinen unsere Briefe an den Vermieter doch was gebracht zu haben. - Gestern Abend standen Handwerker und Heizungsinstallateur vor der Tür und nächste Woche soll mit den Reparaturen begonnen werden.
Jetzt hoffen wir nur, dass anschließend nicht ne Kündigung ins Haus flattert...

Schöne Grüße,
Frank

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