Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Mietergemeinde,

hätte mal eine Frage an euch.
Habe mir hier schon vielfach umgeschaut, aber noch nichts gefunden was mir Antwort geben könnte.

Ich bin vor 10 Jahren (mit grad 1 8) in eine Wohnung eingezogen die vorher ein Bekannter bewohnte.
Ohne mir überhaupt Gedanken zu machen, habe ich die Wohnung einfach so übernommen.
Jetzt nach, wie gesagt, 10 Jahren ohne jemals was an der Wohnung gemacht zu haben (immer noch gleicher Teppich, gleiche Tapete usw) mache ich mir Gedanken was ich wohl alles machen muss für den Auszug.
Meine Problemfälle sind wie folgt:
- es gibt 3 Türen wo je ne kleine Delle drin ist. (ob ich die reingemacht habe oder ob die schon so waren weiss ich ehrlich gesagt garnicht; tut ja aber auch egtl nichts zur Sache)
- in der Decke ist ein kleines Loch, was aber nicht einfach so mal überzuspachteln ist, da es ne Zwischendecke aus irgendeinem Kunststoff ist (vom Vormieter; wahrscheinlich vom Lampe einfach aus der Decke ziehen)
- eine Türzarge ist seitlich kaputt und dann vom Vermieter überlackiert worden
(vom Vormieter und habe ich überhaupt nicht gesehen)

Ich habe mir nie Gedanken darüber gemacht, habe jetzt aber arge Bedenken/Angst was alles auf mich zukommt wenn ich bald die Wohnung kündigen will/muss.

Werde ich jetzt neue Türen und eine Türzarge kaufen müssen?
Oder wird sowas anteilig berechnet, weil die Türen mind. 20 Jahre alt sind oder wie wird da verfahren?

Werden die Kosten (welche es auch immer werden) von meiner Mietkaution verrechnet?
Was passiert wenn die Kosten sogar diese übersteigen? (was der total-Horror wäre, weil egtl brauch ich die Kaution)

Was ich schon rausgefunden habe, ist das ich einen starren Fristenplan im Vertrag habe, und somit die normalen Renovierungsarbeiten nicht ausführen muss !? Aber was ist mit den „defekten“ Dingen?
Stichwörter: defekte + dinge + reparieren + auszug

4 Kommentare zu „Auszug und "defekte" Dinge reparieren”

Susanne Experte!

Der Schadenersatz richtet sich nach dem Zeitwert. Damit wäre beim Teppich schon mal keine Schäden zu ersetzen.
Hast Du eine Haftpflichtversicherung?

Torte

Also Teppich ist vom Vormieter reingemacht worden.
Den müsste ich nur rausnehmen und fertig, aber auch das muss ich ja glaub ich nicht machen.
Haftplicht habe ich selbstverständlich. Warum?

Also mir geht es zur Zeit wirklich in erster Linie um die "defekten" Türen/Türzarge/Deckenloch.
Wieweit kann ich da zur Verantwortung gezogen werden, bzw kann der Vermieter Handwerker bestellen die alles neu kaufen und anbringen
und ich habe ein Last zu tragen die in die tausende geht !?

Habe einfach nur Angst übers Ohr gehauen zu werden, dass der Vermieter tolle und teure Sachen kauft und ich muss die bezahlen usw
Wisst ihr was ich meine?

Susanne Experte!


Habe einfach nur Angst übers Ohr gehauen zu werden, dass der Vermieter tolle und teure Sachen kauft und ich muss die bezahlen usw
Wisst ihr was ich meine?[/quote:1fca7]

Du hast eine Haftpflichtversicherung und weißt offensichtlich gar nicht, wofür????
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Du anderen zufügst. Demnach auch die Schäden in der Wohnung, die Du dem "Vermieter" zugefügt hast, bzw. der Wohnung.
Übertrage die Abwicklung an Deine Versicherung.
Die wird auch überhöhte Forderungen des Vermieters abwehren!

Torte

Hmm, anscheinend wusste ich das wirklich nicht das dafür die Haftpflicht "haftet".
Dachte dafür wäre dann die Hausrat zuständig !?
Mein nächstes Problem ist, das die Versicherung sicherlich nicht aufkommen wird, weil Schäden "unverzüglich" gemeldet werden müssen. (i.d.R eine Woche Meldefplicht)

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.