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Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Hallo!
Ich bin am 22.08.2006 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, habe an diesem Tag auch sämtliche Schlüssel abgegeben. Durch die Kündigungsfrist endete der Mietvertrag jedoch erst zum 31.10.2006.
Nun habe ich für das Jahr 2006 die Nebenkostenabrechnung bekommen. Darf mein Vermieter mir die Kosten wirklich bis zum 31.10. berechnen, obwohl ich seit Ende August nachweislich weder geheizt noch Wasser verbraucht haben kann?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann, wenn möglich mit entsprechenden Paragraphen, damit ich dies in meinem Einspruch mit angeben kann.
Viele Grüße
Kuchy
Ich bin am 22.08.2006 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, habe an diesem Tag auch sämtliche Schlüssel abgegeben. Durch die Kündigungsfrist endete der Mietvertrag jedoch erst zum 31.10.2006.
Nun habe ich für das Jahr 2006 die Nebenkostenabrechnung bekommen. Darf mein Vermieter mir die Kosten wirklich bis zum 31.10. berechnen, obwohl ich seit Ende August nachweislich weder geheizt noch Wasser verbraucht haben kann?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann, wenn möglich mit entsprechenden Paragraphen, damit ich dies in meinem Einspruch mit angeben kann.
Viele Grüße
Kuchy
1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung nach Auszug”
Curo2000
Darf mein Vermieter mir die Kosten wirklich bis zum 31.10. berechnen, obwohl ich seit Ende August nachweislich weder geheizt noch Wasser verbraucht haben kann? [/quote:2cdf9]
Kurz und knapp: Ja, darf er. Allerdings muss er natürlich die evtl. notierten Zählerstände bei Wohnungsübergabe berücksichtigen.
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