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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Als ich Anfang 2003 in meine letzte Wohnung einzog, habe ich die Differenz von Linoleum- (war vom Vermieter angeboten) zu Parkett-Boden (wurde dann in 3 Zimmern gelegt) bezahlt.
Jetzt bin ich ausgezogen und in einem Zimmer ist ein häßlicher Schaden am Parkettboden von einem Stuhl, der zusammengebrochen ist (also eher nicht normale Abnutzung).
Meine Haftpflicht eiert noch herum, ob sie den Schaden übernimmt.
Wie ist eigentlich die Situation - mit Legen des Parketts ist dieses sicherlich Eigentum des Vermieters geworden, oder? Anderenfalls frage ich mich, ob ich (bzw. meine Versicherung) überhaupt für den Schaden aufkommen muss.

Ich habe heute mal herumgekramt und keinen Beleg mehr gefunden, dass ich den Betrag damals bezahlt habe. Genügt als Nachweis (so dies relevant sein sollte) die vertragliche Vereinbarung (die habe ich noch). Immerhin hätte der Vermieter ja bei Nichtzahlung 4 1/2 Jahre Zeit gehabt diese anzumahnen.

Danke im voraus
Stichwörter: bezahlt + parkett + reparatur + zuständig + auszug

1 Kommentar zu „Parkett bezahlt - bei Auszug für Reparatur zuständig?”

Susanne Experte!

Natürlich gilt die vertragliche Vereinbarung.
Viel wichtiger ist aber die Versicherung. Nicht nur, dass die Haftpflicht Schäden übernimmt, die man anderen zufügt, sie wehrt auch überhöhte Forderungen oder nicht begründetet Forderungen ab.
Übernimmt die Haftpflicht den Schaden nicht, so heißt das nicht, dass Du dann dafür aufkommen musst-dann handelt es sich einfach nicht um einen Haftpflichtschaden. Genauso wäre es, wenn die Versicherung nur einen Teil der geforderten Summe übernimmt, dann musst Du nicht die Restzahlung leisten. Der Ersatz des Schadens gibt dann einfach keinen höheren Wert her.
Schadenersatz wird auch immer nach dem Zeitwert berechnet. So kann z.B. kein Vermieter für ein altes Waschbecken mit einem Riss ein neues verlangen (was aber immer gern getan wird). Wenn ich unverschuldet einen Verkehrsunfall mit Totalschaden habe, bekomme ich von der Versicherung ja auch kein neues Auto (guter Vergleich, das wissen nämlich die meisten).
Hast Du also die Haftpflicht mit der Schadensregulierung betraut, hast Du mit der ganzen Sache nichts mehr am Hut.

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