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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Seite alles in Ordnung.

Hallo,

unser Vermieter hat die Heizung abgestellt. Unsere Heizkörper bleiben nach dem aufdrehen alle kalt. Die Nachbarn im 1 OG (mehr gibt es nicht), haben uns bestätigt dass ihre Heizung funktioniert. Wir haben unseren Vermieter auch schon schriftlich über den Mieterverein aufgefordert die Heizungsanlage zu prüfen. Im Antwortschreiben hat man uns gebeten, wenn wir heizen wollen, auch die Thermostate an den Heizkörpern aufzudrehen und Heizkörper zu entlüften. Aus Spass an der Freude habe ich dann auch mal einen entlüftet, natürlich ohne Erfolg. Die Heizung blieb kalt. Desweiteren wäre seine Heizungsanlage in Ordnung und bei den Nachbarn geht die Heizung ja auch. Kurz zum Hintergrund, der will uns los werden - wir suchen auch schon aber so schnell geht das nicht und nur so am Rande, wir haben keine Mietschulden. Was nützt mir jetzt ein weiterer Brief mit einer Frist bis 1 Oktober und wenn die heizung dann wieder nicht geht, so der Mieterverein, dann sollen wir einen Handwerker holen?! Was soll der Bitteschön tun? Der Heizungsraum ist abgeschlossen und dass die Heizkörper in Ordnung sind bzw. die Thermostate aufgedreht sind, kann ich ja auch selber sehen. Kann mir bitte jemand sagen wie das weitergehen soll? Schön, ich kann die Miete mindern aber deswegen frier ich mir in einem Monat trotzdem einen Schneemann raus! Schonmal Danke für euere Hilfe.

Grüße

Stefan
Stichwörter: abgestellt + wäre + heizung + sei + tut

1 Kommentar zu „Vermieter hat Heizung abgestellt und tut so als wäre von sei”

Ghostraider Experte!

Ich habe meist ein offenes Ohr für beide Seiten und versuche auch soweit es geht immer tolerant zu sein.
Nur manchmal weiß ich auch keinen direkten Rat mehr und kann mir nur so helfen das ich knallhart sage was ich machen würde.
Erst einmal den Vermieter den Schaden nochmals schriftlich melden mit Fristsetzung von 7 Tage und den Vermerk das danach ein Handwerker beauftragt wird die Heizung zu kontrollieren und die Rechnung über die Miete ausgeglichen wird.
Das soll heißen, das die Rechnung über soundsoviel Monate um einen bestimmten Betrag gekürzt wird bis die Rechnung bezahlt ist. Das ist die eine Möglichkeit.

Die zweite wäre.

Sie melden den Schaden nochmals schriftlich mit Fristsetzung bis zur nächsten Mietzahlung, also bis zum 28.09. und schreiben bei das Sie ein Konto eingerichtet haben worauf Sie die Miete einzahlen und diese erst freigeben wenn der Schaden behoben ist. (Zurückhalterecht)

Für diese beiden Anregungen würde ich sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen sich nochmals darüber beraten lassen und loslegen.

Natürlich würde ich auch zusehen das ich bald irgendwo eine neue Wohnung bekomme denn es wird jetzt dadurch ein Spießrutenlauf mit dem Vermieter. Sie werden den durch diese Maßnahme natürlich total verärgern. Aber wie Sie meinen will er Sie sowieso raus haben.

Gruß
Ghost

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