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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wir zahlen seit Jahren Nettokaltmiete, NK Pauschale und BK Pauschale. Nun ist erstmalig eine Abrechnung für
das KJ 2006 eingegangen, welche eine NZ ausweist. Meine Frage, kann der Vermieter nach so vielen Jahren in
denen er einfach gar keine Abrechnung erstellte hat ( wobei ehrlicherweise eine NZ heraus gekommen wäre)
einfach jetzt eine Abrechnung erstellen und VZ anpassen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
MfG

Hab mich da vielleicht blöd ausgedrückt, also wir zahlen eine mtl. Vorauszahlung auf die Betriebskosten usw. unser Vertrag weist
nicht extra das Wort Pauschale aus.. sorry.
Wie sieht es dann aus?
Vielen Dank für eure Antworten
Stichwörter: erstmalig + jahren + bka

2 Kommentare zu „BKA nach Jahren erstmalig”

Der_Mario Experte!

Wenn Ihr eine Pauschale zahlt, gibt es keinen Anspruch auf Abrechnung, Nachforderung oder Rückerstattung.

anniflo

Hallo,
hab mich da vielleicht blöd ausgedrückt, also wir zahlen eine mtl. Vorauszahlung auf die Betriebskosten usw. unser Vertrag weist
nicht extra das Wort Pauschale aus.. sorry.
Wie sieht es dann aus?
Vielen Dank für eine neuerliche Antwort.
Gruß Anni

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