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figo66 hat diese Frage gestellt
Hallo brauche mal folgende Info ,ich bin nachträglich in einen Mietvertrag eingetragen wurden also die erste Person hat unterschrieben und ich habe dann gesagt 2monate später ich möchte da auch mit in den mietvertrag rein. der vermieter hat einen dreizeiler aufgesetzt und wir beide mussten unterschreiben.
meine frage.... Ist das überhaupt rechtsgültig oder kann mich dann die person sofort kündigen da sie als erste den mietvertrag unterschrieben hat und ich nur nachträglich drin bin

habe ich die gleichen rechte wie sie ??

viele danke für die infos

2 Kommentare zu „Nachträglich in den Mietvertrag als 2 Person”

Bladder Experte! 27.01.2012 03:06

Wer zuerst den Mietvertrag unterschrieben hat ist völlig egal.
Entscheidend ist, dass sie beiden diesen einen Mietvertrag unterschrieben haben. Sie haften nun beide gemeinsam für diesen Vertrag, mit gleichen Rechten und Pflichten.

Bei einer Kündigung des Vertrages müssen nun auch beide Personen die Kündigung unterschreiben.

figo66 27.01.2012 08:48

Hallo,
also ist dieser 3 Zeiler den die Vermieterin aufgesetzt hat rechtsgültig.

Den reinen Mietvertrag habe ich nicht unterschrieben nur den 3 Zähler der nachträglich von der Vermieterin aufgesetzt wurden ist.da steht drin

Das ich vollständig mit den in den Mietvertrag aufgenommen werde

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